„Dieses Auto übersteht alles“ – aber bitte nach den Regeln

08/2019 22.10.2019

ZAK stellt ungekennzeichnete Dauerwerbesendung fest

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beanstandete in ihrer heutigen Sitzung einen Verstoß gegen das Kennzeichnungsgebot einer Dauerwerbesendung in der Sport1-Sendung „Turbo – Das Automagazin Spezial“ und stellte damit einen Verstoß gegen § 7 Abs. 5 RStV fest.

In der Sport1-Sendung vom 08.11.2018 stand ein bestimmtes Fahrzeugmodell der Marke Seat im Vordergrund, das von Moderator Matthias Malmedie und Rennfahrer Jan Seyffarth in Spanien und Island getestet und ausgiebig gelobt wurde. Im Abspann war zu lesen, dass die Produktion von Seat Deutschland in Auftrag gegeben worden war. 

Die ZAK stellte fest, dass bei der Ausstrahlung der Sendung nicht die werberechtlich gebotene Kennzeichnung als Dauerwerbesendung erfolgt war. Stattdessen wurde zu Beginn, nach einer Werbeunterbrechung und am Ende der Sendung fälschlicherweise auf eine Produktplatzierung hingewiesen, wobei auch dieser unzureichende Hinweis zum Teil nicht deutlich zu erkennen war, da er vom Logo des Senders überlagert wurde. Sport 1 räumte den Verstoß in seiner Stellungnahme ein.

Weitere aktuelle Entscheidungen der ZAK sowie alle neuen Zulassungen und Zulassungsänderungen gibt es unter www.die-medienanstalten.de/zak