Ein „Influencer-Gesetz“ als Tritt gegen den Verband sozialer Wettbewerb?
Statement der DLM-Vorsitzenden zur Ankündigung eines Influencer-Gesetzes
Am Dienstag kündigte BMJV-Staatssekretär Gerd Billen ein neues Gesetz für Influencer an. Gegenstand des Gesetzes soll sein, dass nur solche Posts als Werbung zu kennzeichnen sind, für die aufgrund einer Gegenleistung eine Werbeabsicht des Influencers bestehe.
Die Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten Cornelia Holsten zeigte sich verwundert darüber: „Die Rechtssicherheit für Influencer wird durch ein neues Gesetz nicht verbessert, denn schon heute gilt eine Kennzeichnungspflicht, wenn eine Werbeabsicht vorliegt. Gesetzlich geregelt ist dieser Grundsatz gleich dreimal: im Rundfunkstaatsvertrag, im Telemediengesetz sowie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Gebot der Werbekennzeichnung gilt unabhängig davon, wo ich werbe – in TV, Hörfunk oder eben online über Instagram oder YouTube. Für die Aufsicht darüber sind alleine die Landesmedienanstalten (mit Ausnahme von Niedersachsen und Sachsen) zuständig, d. h. Gesetzgebung, die Medienregulierung betrifft, dürfte Länderaufgabe sein. Was wir wollen, ist Fairness im Markt und gleiche Regeln für alle, egal ob sie im TV, auf Instagram oder YouTube werben. Da hilft ein besonderes Gesetz für Influencer voraussichtlich wenig. Wenn schon eine gesetzliche Klarstellung erfolgen soll, empfehle ich eher, dem Verband sozialer Wettbewerb (VsW), der Influencer zum Teil mit abenteuerlichen Begründungen abmahnte, seine Klagebefugnis zu entziehen.“
Bereits 2015 haben die Medienanstalten ihren ersten Leitfaden zur Werbekennzeichnung auf YouTube veröffentlicht und ihn in den folgenden Jahren um weitere Social-Media-Kanäle ergänzt und laufend aktualisiert, zuletzt im November 2018. Im Rahmen der Aufsichtstätigkeiten beobachten die Medienanstalten, dass die Sensibilisierung auf Anbieterseite im Hinblick auf die richtige Werbekennzeichnung stetig wächst: Die Anzahl der Beiträge, die aufgrund der Aufklärungsarbeit der Medienanstalten ordentlich gekennzeichnet werden, steigt.