GVK begrüßt Vorgehen der Kommission für Jugendmedienschutz gegen Porno-Portal

05/2022 03.03.2022

Anbieter von Pornografie müssen Jugendschutz beachten / Sperrverfügung gegenüber Internetanbieterinnen angemessenes Mittel

Die Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten (GVK) begrüßt das Vorgehen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und der Landesmedienanstalten gegen das Porno-Portal xHamster. Sie sieht in der Durchsetzung des Jugendschutzes den Beweis, dass die Medienaufsicht der Länder über Grenzen hinweg erfolgreich ist. Die KJM hatte beschlossen, dass in einem ersten Schritt die fünf größten Internetanbieterinnen den Abruf der Webseite „de.xhamster.com“ aus Deutschland blockieren müssen: Pressemitteilung der KJM zum Fall xHamster

Albrecht Bähr, Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten und Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz: „Kinder haben auch im Internet ein Recht auf Schutz vor verstörenden Inhalten. Frei zugängliche Pornografie verletzt dieses Recht. Sie kann desorientieren und negative Auswirkungen auf deren Psyche und Sozialleben haben. Das Vorgehen der KJM und der Landesmedienanstalten adressiert also ein höchst relevantes Problem. Zugleich zeigt sich die Handlungsfähigkeit der deutschen Länderaufsicht in einem internationalen Medienumfeld.“

Hintergrund ist, dass auf dem Portal xHamster pornografische Inhalte ohne jegliche Zugangsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche angeboten werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass das Alter der Nutzer*innen überprüft wird. Die Anbieterin von xHamster mit Sitz in Zypern hat sich jedoch geweigert, ein sogenanntes Altersverifikationssystem einzusetzen. Daher stehen der KJM und den Landesmedienanstalten als Ultima Ratio Sperrverfügungen gegen Internetanbieterinnen zur Verfügung. Wenn xHamster sich an die Gesetzgebung hält und eine Altersüberprüfung vornimmt, kann es sein Angebot weiterverbreiten.