Landesmedienanstalten und Bundeskartellamt im Austausch zu Medienintermediären

08/2021 23.06.2021

Unter Leitung des Präsidenten des Bundeskartellamts, Andreas Mundt und des Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Dr. Wolfgang Kreißig, haben Vertreter der Behörden anlässlich ihres diesjährigen Austauschtreffens auch die Bedeutung von Medienintermediären für ihren jeweiligen Aufgabenbereich erörtert und eine Fortsetzung des Austausches für sinnvoll befunden.

Mit dem Inkrafttreten der 10. GWB-Novelle im Januar dieses Jahres hat der Gesetzgeber der besonderen Rolle von Intermediären Rechnung getragen. Darüber hinaus erhielt das Bundeskartellamt erweiterte Prüfkompetenzen für Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb. Solche Unternehmen können zugleich Medienintermediäre im Sinne des MStV sein.

Mit dem Medienstaatsvertrag haben die Landesmedienanstalten seit dem 7. November 2020 die Aufgabe, die Transparenz von Suchalgorithmen von Medienintermediären und die diskriminierungsfreie Wahrnehmbarkeit von journalistisch-redaktionellen Angeboten sicherzustellen.

Zuletzt haben sich Überschneidungen in den durch die jeweiligen Behörden zu untersuchenden Sachverhalten gezeigt, nachdem sich Teile der Verlagsbranche sowohl bei dem BKartA als auch bei den Medienanstalten bezüglich des Dienstes Google News Showcase beschwert haben.

Neben den zentralen Themen GWB-Novelle und Regulierung von Medienintermediären wurden auch der Digital Markets Act der EU-Kommission angesprochen.