Medienanstalten diskutieren über Internetkommunikation - Neues Gutachten zur Sicherung der Meinungsvielfalt vorgestellt

09/2019 19.06.2019

Gremienmitglieder der Medienanstalten haben über die Meinungsmacht von sogenannten Intermediären wie Google, Facebook und YouTube und über Konsequenzen für das deutsche Medienrecht diskutiert. 

Auf dem Symposium der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) am 18. Juni in Berlin stellte dazu Prof. Dr. Dieter Dörr das Gutachten unter dem Titel „Die regulatorische Relevanz der Organisation massenhafter Individualkommunikation, unter besonderer Berücksichtigung der Sicherung der Meinungsvielfalt“ vor, das er im Auftrag der GVK erarbeitet hat. 

Dörr, früher Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und Direktor des Mainzer Medieninstituts, betonte die Bedeutung von Plattformen wie Google und Facebook für die Meinungsbildung jedes Einzelnen. Diese würden immer noch unterschätzt, obwohl durch sie schon länger und immer stärker gesellschaftlich relevante Themen gesetzt würden. Aber es habe sich auch gezeigt, dass diese Intermediäre bei der massenhaften Verbreitung von textlichen oder bildlichen Äußerungen, die von Einzelnen stammen und ebenso zur öffentlichen Meinungs- und Willensbildung beitragen – also bei der Verbreitung von sogenanntem User Generated Content – eine zentrale Rolle spielen.

Prof. Dr. Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der GVK, sagte, das Rechtsgutachten zeige klar die verfassungsrechtliche Pflicht zur Vielfaltsicherung auch im Internet. „Aber nicht allein journalistisch-redaktionelle Angebote sorgen für Vielfalt. Auch der sogenannte User Generated Content, etwa von YouTubern und anderen Influencern, ist relevant für die Vielfalt im Netz. Vor diesem Hintergrund ist die im Entwurf des neuen Medienstaatsvertrages angedachte Definition von ‘Medienintermediären´ irreführend. Denn die meinungsbildungsrelevante und öffentlichkeitswirksame Individualkommunikation, die ebenso über Intermediäre vermittelt wird, wird mit diesem Begriff nicht erfasst. Wir sollten stattdessen von Informations-Intermediären sprechen.“
Weiter sagte Schwaderlapp, dass für vielfaltsichernde Regelungen im Netz die Bundesländer verantwortlich seien; dies habe der Gutachter klar herausgestellt: „Es ist nun die dringende Aufgabe der Länder, für eine effektive Vielfaltsicherung im Netz zu sorgen.“

Das Gutachten ist online abrufbar unter: https://www.die-medienanstalten.de/themen/intermediaere/