Not „Just Water“ - Schleichwerbung in Klaas’ Show „Late Night Berlin“
ZAK stellt Werbeverstoß fest
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat einen Werbeverstoß in der ProSieben-Sendung „Late Night Berlin“ und damit einen Verstoß gegen § 7 Abs. 7 S. 1 RStV festgestellt.
In der Sendung „Late Night Berlin“ vom 20.05.2019 unterhielt sich der Moderator Klaas Heufer-Umlauf mit dem Schauspieler Will Smith in einem Kiosk. In diesem Setting wurden alle Produkte gezielt so platziert, dass keine Marken zu erkennen waren. Mit einer Ausnahme: Zahlreiche Wasserkartons der Marke „Just Water“, die von Smiths Sohn Jaden gegründet wurde und Teil von Smiths „Just INC“ ist, waren als einzige Produkte klar erkennbar. Da die Lebenswirklichkeit so zugunsten der Alleinstellung der Marke aktiv verändert wurde, ging die ZAK von einer Werbeabsicht aus und stellte einen Verstoß gegen das Verbot von Schleichwerbung fest.
Die Veranstalterin räumte ein, dass es zwischen der Produktionsfirma der Sendung und Will Smith eine kurzfristig getroffene werbliche Absprache gab, die dem Sender nicht mitgeteilt wurde. Gleichwohl entbindet dies ProSieben nicht von ihrer Haftung als Veranstalterin für die nicht gekennzeichnete Platzierung.
Weitere aktuelle Entscheidungen der ZAK sowie alle neuen Zulassungen und Zulassungsänderungen gibt es unter www.die-medienanstalten.de/zak