Schleichwerbung bei „Die Geissens“

05/2019 09.08.2019

ZAK stellt Werbeverstoß bei RTL II fest

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat erneut einen Werbeverstoß in der RTL-II-Sendung „Die Geissens – Eine schrecklich glamouröse Familie“ und damit einen Verstoß gegen § 7 Abs. 7 Satz 1 RStV festgestellt. 

In der am 15.10.2018 ausgestrahlten Folge der Sendung „Die Geissens“ wurde die Familie Geiss auf ihrer Luxusyacht gezeigt. Während der gesamten Sendezeit war dabei die Marke „Roberto Geissini“ – in Form von auffälligen Motiven, wie Totenköpfen und Kreuzen sowie großen Schriftzügen, auf Shirts, Einrichtungsgegenständen und Caps – allgegenwärtig. Die ZAK wertete dies als Schleichwerbung, da die Produkte der Marke in einer Intensität, die deutlich über das programmlich-dramaturgische Maß hinausging, dargestellt wurden. Entscheidend sei zudem die ausschließliche Visualisierung dieser einen Marke. Nicht zuletzt deswegen musste bei RTL II eine Werbeabsicht angenommen werden, so die ZAK.

Die ZAK stellt fest, dass mit der Ausstrahlung gegen § 7 Abs. 7 Satz 1 RStV und damit gegen das Verbot der Schleichwerbung verstoßen wurde.

Weitere aktuelle Entscheidungen der ZAK sowie alle neuen Zulassungen und Zulassungsänderungen gibt es unter www.die-medienanstalten.de/zak