Stabwechsel: Thomas Fuchs übergibt nach acht Jahren als Koordinator des Fachausschusses Netze, Technik, Konvergenz an Thorsten Schmiege
Sicherung von Vielfalt, Transparenz und Offenheit bei Plattformen bleibt zentrales Anliegen der Medienanstalten
Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) folgt zum 1. November 2021 als Koordinator des Fachausschusses Netze, Technik, Konvergenz auf Thomas Fuchs, Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), der das Amt des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit antreten wird.
Die letzten acht Jahre, in denen Thomas Fuchs die Arbeit des Fachausschusses koordinierte, waren durch tiefgreifende Veränderungen in Folge der Digitalisierung des Rundfunks und der Entwicklung der Rundfunkübertragungswege Kabel, Satellit, Terrestrik und IPTV gekennzeichnet. Mit dem Erfolg internationaler Medienintermediäre sind neue Gatekeeper in den Markt getreten, die über die Auffindbarkeit von Rundfunk- und anderen Medienangeboten mitbestimmen.
„Die DLM dankt Thomas Fuchs für seine Verdienste und sein Engagement für die Sicherstellung von chancengleichen und diskriminierungsfreien Zugangskonditionen von privaten Medienanbietern zu allen Verbreitungswegen, einem der Grundprinzipien unseres demokratischen Mediensystems“, betont Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM). „Mit seinem Engagement hat er Akzente für die Gestaltung und Umsetzung der neuen Medienintermediärsregulierung in Deutschland gesetzt, mit der die Medienanstalten in Europa eine Vorreiterrolle übernommen haben,“ ergänzt Kreißig.
Wichtiges Thema im Bereich der Plattformregulierung waren zunächst die Entgeltkonditionen der großen Kabelnetzbetreiber. In verschiedenen Verfahren in den Jahren 2013 bis 2018 legte die ZAK hierzu Kriterien fest, mit denen die Gleichbehandlung privater gegenüber öffentlich-rechtlichen Sendern, aber auch von kleineren Sendern gegenüber den großen Senderfamilien sichergestellt werden konnte. Der Fachausschuss hatte sich hierzu die Verträge der Plattformanbieter vorlegen lassen und ein nach zahlreichen Gesprächsrunden entstandenes Geschäftsmodell freigegeben.
Der Fachausschuss hat in den letzten acht Jahren zudem eine Reihe von Digitalisierungsprozessen moderierend vorangetrieben, insbesondere den Umstieg von DVB-T auf den aktuellen Standard DVB-T2-HD, aber auch die Analogabschaltung der deutschen Kabelinfrastruktur. Das Ziel war neben der Sicherstellung der Rundfunkanbietervielfalt auch der Schutz der Nutzerinnen und Nutzer. Die Moderation und die Steuerung dieser und anderer Digitalisierungsprozesse wurden kontinuierlich empirisch begleitet. Mit den jährlich unter Regie des Fachausschusses erscheinenden Digitalisierungsberichten stellen die Medienanstalten bis heute solides und empirisch abgesichertes Faktenwissen für die Branche und die eigenen Entscheidungen bereit.
Unter Thomas Fuchs haben die Medienanstalten die neuen Vorschriften für Medienintermediäre zum Transparenzgebot und dem Diskriminierungsverbot des Medienstaatsvertrags (MStV) mitentwickelt, fachliche Expertise aufgebaut und Arbeitsstrukturen geschaffen. Sechs Verfahren der Intermediärsregulierung wurden bereits abgeschlossen. Erstmalig angewandt wurde dieses neue Recht in einem Fall, in dem es um die priorisierte Darstellung des Nationalen Gesundheitsportals gesund.bund.de durch Google Search ging. Diese wurde von der ZAK als eine unbillige Behinderung anderer Anbieter journalistisch-redaktioneller Inhalte beanstandet. Weiter stehen die Prüfung der Transparenzvorgaben bei Medienintermediären sowie die Befassung des Fachausschusses mit weiteren Angeboten von Google, Facebook und weiteren Anbietern an.
Mit Blick auf die zunehmende Anzahl digitaler Inhalte rückte die Sicherstellung einer Auffindbarkeitsgerechtigkeit auf zugangsvermittelnden Plattformen und Benutzeroberflächen immer mehr ins Zentrum – auch hier tritt der Fachausschuss verstärkt in den Austausch mit den Anbietern von Benutzeroberflächen, um die Anforderungen des Medienstaatsvertrags zur diskriminierungsfreien Auffindbarkeit von Medienangeboten z.B. auf Smart-TVs sicherzustellen.
„Der Medienstaatsvertrag hat den Medienanstalten spannende neue Aufgaben im Bereich der Regulierung von Medienplattformen und Intermediären übertragen. Die Sicherung von Vielfalt, Transparenz und Offenheit bleibt dabei das zentrale Anliegen der Medienanstalten“, so Dr. Thorsten Schmiege.
Weitere Details zum Fachausschuss Netze, Technik, Konvergenz finden Sie unter: https://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/organisation/direktorenkonferenz-der-landesmedienanstalten-dlm#c4487