Verletzung der journalistischen Grundsätze bei RTL II
Aufsichtsentscheidung der ZAK im Februar
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat in ihrer gestrigen Sitzung die Berichterstattung in der Nachrichtensendung „RTL II News“ vom 21.08.2018 beanstandet und Verstöße gegen §§ 41 Abs. 1, 10 Abs. 1 RStV i. V. m. Ziff. 11.1 und 3 Pressekodex festgestellt.
RTL II berichtete in seiner Nachrichtensendung „RTL II News“ am 21.08.2018 um 20:02 Uhr über einen tödlichen Verkehrsunfall und zeigte in zwei kurzen Sequenzen, wie eines der jugendlichen Unfallopfer rücklings aus dem Auto heraushing und mit dem Gesicht nach oben auf dem Boden lag. Im Bericht wurde darauf hingewiesen, dass zwei der jugendlichen Unfallopfer am Unfallort verstarben, zu denen auch das auf dem hinteren Beifahrersitz gezeigte Opfer zählte.
Mit dieser Berichterstattung hat RTL II die anerkannten journalistischen Grundsätze verletzt, nach denen auf eine unangemessene sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität zu verzichten ist. Im Interesse des Schutzes der Opfer und deren Angehörigen muss ein journalistisches Interesse an der möglichst authentischen Berichterstattung über einen Unfallort in derartigen Fällen in aller Regel zurücktreten. Die ZAK stellt fest, dass mit der Ausstrahlung gegen §§ 41 Abs. 1, 10 Abs. 1 RStV i. V. m. Ziff. 11.1 und 3 Pressekodex verstoßen wurde.