„Willkommen bei den Flummi Open mit TicTac!“
ZAK stellt einen Werbeverstoß bei Rocket Beans TV fest
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat bei der am 16.03.2019 im Programm Rocket Beans TV ausgestrahlten Sendung „Flummi Open 2019“ einen Werbeverstoß gegen § 7 Abs. 7 Satz 1 RStV festgestellt.
In der fast fünfstündigen Sendung auf Rocket Beans TV, einem Spartenprogramm mit eigenproduzierten (Live-)Shows zum Thema Gaming und Popkultur, traten zwölf Zweierteams in verschiedenen Flummi-Geschicklichkeitsspielen gegeneinander an. TicTac war der Sponsor der Sendung, was durch korrekt platzierte Hinweise deutlich wurde. Darüber hinaus wurden jedoch das Markenlogo sowie der Claim von TicTac in zahlreichen Szenen und in verschiedenen Einstellungen immer wieder mit werblicher Absicht und ohne Kennzeichnung eingeblendet, weswegen es sich nach § 2 Abs. 2 Nr. 8 Satz 1 RStV um Schleichwerbung handelt.
Da die Veranstalterin dies vollumfänglich eingeräumt und den Fehler beim On-Demand-Angebot korrigiert hat, wurde auf die förmliche Beanstandung verzichtet. Die Veranstalterin wurde in einem aufsichtlichen Schreiben auf den festgestellten Verstoß hingewiesen.
Weitere aktuelle Entscheidungen der ZAK sowie alle neuen Zulassungen und Zulassungsänderungen gibt es unter www.die-medienanstalten.de/zak