Strafverfolgung im Netz

Zum 9. Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings: Bundeskriminalamt und Medienanstalten arbeiten bundesweit im Kampf gegen Hassrede zusammen

12/2023 14.06.2023

Der Kampf gegen Hassrede und strafbare Inhalte im Netz ist in einer Demokratie von höchster Bedeutung. Die föderal organisierte Medienaufsicht durch die Landesmedienanstalten und das Bundeskriminalamt haben dazu ihre Zusammenarbeit intensiviert. Seit kurzem melden alle Medienanstalten in Deutschland Verdachtsfälle von medienrechtlich relevanter strafbarer Hassrede wie volksverhetzende oder bspw. den Holocaust leugnende Inhalte an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt (ZMI BKA).

Anlässlich der heutigen bundesweiten Aktion zum 9. Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings weist Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, auf die Bedeutung der Kooperation hin. „Um im Kampf gegen Hassrede im Netz erfolgreich zu sein, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen aller relevanten Akteure. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Medienanstalten und dem BKA wird sowohl die konsequente Strafverfolgung als auch die Durchsetzung medienrechtlicher Verbreitungsverbote ermöglicht. “

Die Strafverfolgung erfolgt durch die Zentrale Stelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) beim BKA und Polizeien der Länder. Im Rahmen dieser Kooperation prüft die ZMI BKA die von ihren Partnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern, die in der Folge die weiteren Ermittlungen durchführen.

Die Medienanstalten übernehmen ihrerseits die Durchsetzung des medienrechtlichen Verbreitungsverbots von strafrechtlich relevanten und jugendgefährdenden Inhalten in sozialen Netzwerken oder Telemedienangeboten.