EU KIDS Act: Kinder schützen statt Regeln stapeln
Für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz braucht es die konsequente Anwendung bestehender europäischer Vorgaben
Mit dem heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Gesetzesentwurf des EU KIDS Act rückt der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz erneut in den Fokus der europäischen Digitalpolitik. Beim Ziel herrscht Einigkeit: Die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die Medienanstalten wollen den digitalen Raum sicherer machen. Die Medienanstalten begrüßen, dass die Europäische Kommission den Forderungen der Mitgliedstaaten nachkommt und den systemischen Kinder- und Jugendschutz nun stärker auf EU-Ebene verankern sowie bestehende Schutzstandards weiterentwickeln will. Aus Sicht der Medienanstalten kommt es nun vor allem darauf an, bestehendes europäisches Recht stärker zu verzahnen und konsequent durchzusetzen.
Die Regeln liegen auf dem Tisch
Plattformen sind schon jetzt verpflichtet, Risiken für Minderjährige zu berücksichtigen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Wer Kinder und Jugendliche wirksam schützen will, muss deshalb dafür sorgen, dass bestehende Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden.
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf einen sicheren digitalen Raum. Das Ziel des EU KIDS Act unterstützen wir ausdrücklich. Entscheidend wird nun sein, dass Europa die Regulierung wirksamer macht. Die großen Plattformen müssen bestehende Verpflichtungen zum Schutz Minderjähriger endlich konsequent umsetzen. Neue gesetzliche Vorgaben können sinnvoll sein, dürfen aber nicht dazu führen, dass bewährte Zuständigkeiten geschwächt oder zusätzliche Reibungsverluste geschaffen werden.
Europa leidet im Jugendmedienschutz nicht an einem Mangel an Regeln, sondern an einem Mangel an Durchsetzung.Mit dem Digital Services Act und der AVMD-Richtlinie verfügen wir bereits über einen leistungsfähigen Rechtsrahmen. Entscheidend ist jetzt, dass Plattformen an ihren bestehenden Pflichten gemessen werden und Verstöße spürbare Konsequenzen haben. Für Kinder und Jugendliche macht es keinen Unterschied, wie eine Vorschrift heißt. Entscheidend ist, ob sie tatsächlich geschützt werden.
Zusätzliche Zuständigkeiten und parallele Aufsichtsstrukturen dürfen nicht zu neuer regulatorischer Komplexität führen. Bewährte Aufsichtssysteme und vorhandene Expertise sollten vielmehr gestärkt und in die Weiterentwicklung des europäischen Rahmens einbezogen werden.
Kein Wegducken vor Verantwortung: Schutzpflichten gelten für Plattformen
Erstmals legt sich die EU-Kommission im Rahmen des EU KIDS Act auf einen entwicklungsbasierten Ansatz fest: Schutzmaßnahmen und Zugangsrechte sollen stärker am Alter und Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet werden, etwa durch altersdifferenzierte Kontomodelle und abgestufte Sicherheitsvorgaben. Die Medienanstalten befürworten diesen Weg, entscheidend wird jedoch sein, dass die Verantwortung für den Schutz Minderjähriger dort verankert wird, wo die Risiken entstehen: bei den Anbietern digitaler Dienste.
Die KJM begrüßt einen entwicklungsbasierten Ansatz, der die unterschiedlichen Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt und gleichzeitig digitale Teilhabe ermöglicht. Klar ist aber auch: Mehr Teilhabe erfordert mehr Verantwortung der Plattformen. Altersdifferenzierte Zugänge können nur funktionieren, wenn Anbieter das Alter ihrer Nutzerinnen und Nutzer verlässlich berücksichtigen und wirksame Schutzmaßnahmen umsetzen. Dazu gehören insbesondere geeignete Altersverifikations- und Alterseinschätzungssysteme. Ziel muss ein abgestuftes System sein, das Schutz und Teilhabe gleichermaßen ermöglicht und die Verantwortung dort verankert, wo Risiken geschaffen werden: bei den Plattformen.
Kritisch zu sehen sind Ansätze, die die Hauptverantwortung für den Schutz Minderjähriger auf Eltern verlagern. Elterliche Begleitung bleibt wichtig, kann wirksame Schutzmaßnahmen der Anbieter aber nicht ersetzen. Ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum setzt voraus, dass Plattformen ihren Pflichten nachkommen und Verstöße konsequent sanktioniert werden.