Verantwortung digitaler Intermediäre für Inhalte und Medienvielfalt
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Im Fokus steht das regulatorische Mehrebenensystem. Untersucht werden die Verzahnung zentraler Regelwerke (u. a. DSA, EMFA, KI-VO sowie Medienstaatsvertrag und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) sowie daraus resultierende Fragen der Zuständigkeit, Aufsicht und Durchsetzung.
Zentrale Ergebnisse:
- komplexes, mehrstufiges Regelungsgefüge aus europäischem und nationalem Recht,
- teilweise nicht vollständig aufeinander abgestimmte Regelungsstrukturen mit komplexen und schwer abgrenzbaren Zuständigkeiten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten,
- praktische Herausforderungen bei der Rechtsdurchsetzung infolge fragmentierter Zuständigkeiten und Verfahrensanforderungen,
- strukturelle Grenzen bestehender Instrumente zur Sicherung von Medien- und Meinungsvielfalt im digitalen Umfeld,
- daraus resultierende Fragen der Zurechnung und Durchsetzung von Verantwortung digitaler Intermediäre im bestehenden Rechtsrahmen.
Das Gutachten entwickelt darauf aufbauend konkrete Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens und seiner Durchsetzung.
Die Gremienvorsitzendenkonferenz greift ausgewählte Befunde auf und leitet daraus u.a. zwei zentrale Handlungsachsen für die weitere medienpolitische Diskussion ab:
Kinder- und Jugendmedienschutz sichern
Die Durchsetzung nationaler Schutzstandards wird durch europäische Zuständigkeitsregelungen erschwert. Ziel ist es, die Wirksamkeit bestehender Regelungen auch gegenüber grenzüberschreitenden Plattformangeboten zu verbessern.
Medien- und Meinungsvielfalt sichern
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Intermediären für die Auffindbarkeit von Inhalten stellt sich Anpassungsbedarf bei bestehenden Instrumenten der Vielfaltssicherung sowie bei Transparenzanforderungen und Aufsichtsstrukturen.
Weitere Informationen werden über die Veranstaltungsseite der Medientage Mitteldeutschland bereitgestellt.
Das Gutachten wird auf den Medientagen Mitteldeutschland 2026 öffentlich diskutiert.