Transparenz-FAQs für Medienintermediäre
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Durch das Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags am 7. November 2020 wurde die Medienregulierung in Deutschland modernisiert. Seither gibt es ausdifferenzierte Vorgaben für sogenannte Medienintermediäre als wesentliche Mittler zwischen Nutzenden und Inhalteanbieter:innen, um auch dort eine Vielfalt an Inhalten sicherzustellen. Eine zentrale Säule der Vorgaben ist die Verpflichtung, alle für die Zusammenstellung der Angebote wesentlichen Kriterien transparent zu machen. Sprich: Nutzer:innen zu erklären, weshalb sie welche Inhalte (nicht) angezeigt bekommen und Inhalteanbieter:innen aufzuklären, nach welchen Kriterien ihre Inhalte erfolgreich ausgespielt werden – oder auch nicht.
Mittels FAQs möchten wir zusätzliche Orientierung bei der Umsetzung der maßgeblichen Vorgaben anbieten. Denn im Interesse aufgeklärter Nutzer:innen und vielfältiger Inhalte sind weitere Anstrengungen in Sachen Transparenz dringend erforderlich.