KJM überprüft Eignungsbeurteilung der FSM
Für "WOW (ehemals „Sky Ticket“) legt Sky eine neue Version seines Jugendschutzprogramms vor. Auch die neue Version entspricht den Vorgaben der Gesetzgeberin. Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG hat der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) die Jugendschutzfunktionen ihrer Plattform zur Prüfung vorgelegt. Die FSM beurteilte die Funktionen als geeignetes Jugendschutzprogramm im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV).
"WOW“ ermöglicht Abonnent*innen, den Kundenaccount mit einer Altersbeschränkung zu versehen. Für Inhalte mit einer Altersfreigabe 0, 6, 12, 16 und 18 kann festgelegt werden, ob diese frei zugänglich sein sollen. Je nach gewählter Einstellung werden dann nicht altersgerechte Einzeltitel nur nach Eingabe einer vierstelligen PIN freigegeben. Die Einrichtung der Jugendschutz-PIN ist von jeder Kundin und jedem Kunden bei der Registrierung vorzunehmen, wobei die Funktion der Altersbegrenzung standardmäßig deaktiviert ist.
Im Rahmen der regulierten Selbstregulierung hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Rechtmäßigkeit der FSM-Entscheidungen überprüft und keine Überschreitung des Beurteilungsspielraums festgestellt. Damit bietet die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG den Nutzern von „WOW“ ein als geeignet beurteiltes Jugendschutzprogramm für geschlossene Systeme an.
Hintergrund:
Gemäß den gesetzlichen Regularien sind die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Die KJM überprüft anschließend, ob die Selbstkontrolleinrichtung die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums eingehalten hat.