Medienstaatsvertrag (MStV)
Der Medienstaatsvertrag (MStV) löst den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ab und erfasst nicht mehr nur Radio- und Fernsehsender, sondern zusätzlich auch Telemedien, Medienplattformen und Medienintermediäre. Hierzu zählen etwa Onlineaudio- und –videotheken, Internet-Suchmaschinen, Streaming-Anbieter oder soziale Online-Netzwerke.
Mit dem neuen Medienstaatsvertrag werden die Vorgaben aus der „EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD)“ in nationales Recht umgesetzt. Diese Regelungen, sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene, stärken den Jugendmedienschutz, gewährleisten mehr Transparenz im Hinblick auf den Meinungsbildungsprozess und sichern den Medienpluralismus und somit die Meinungsvielfalt. Zentraler Punkt ist die diskriminierungsfreie Auffindbarkeit und Präsentation von Angeboten oder Inhalten, d.h., dass Algorithmen von Intermediären bestimmte Onlineangebote bei deren Anzeige nicht gezielt bevorzugen oder benachteiligen dürfen.
Seit dem 01.01.2024 ist er in der 4. Änderungsfassung in Kraft, in der vor allem der öffentlich-rechtliche Programmauftrag reformiert wird.
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