Struktur der Medienaufsicht
In Deutschland ist Rundfunk gemäß Grundgesetz Ländersache - daher ist auch die Aufsicht über den privaten Rundfunk föderal organisiert; in Fällen mit länderübergreifender Bedeutung und bei zentralen Aufgaben und Projekten arbeiten die Landesmedienanstalten jedoch unter der Dachmarke „die medienanstalten“ in bundesweiten Gremien, Fachausschüssen, in Prüf- und Arbeitsgruppen zusammen.
GVK
Gremienvorsitzendenkonferenz
Die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Medienanstalten berät als ehrenamtliches Gremium über medienpolitische und -ethische Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.
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GK
Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz der Medienanstalten berät zweimal jährlich über Angelegenheiten von grundsätzlicher medienpolitischer Bedeutung für das Duale Rundfunksystem.
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DLM
Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten
Die DLM behandelt gemeinsame Angelegenheiten der Medienanstalten außerhalb der Zulassungs- und Aufsichtsaufgaben.
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ZAK
Kommission für Zulassung und Aufsicht
Die ZAK ist das zentrale Organ, in dem die Spitzen der 14 Landesmedienanstalten zusammenarbeiten. Sie ist zuständig für die Zulassung und Kontrolle von bundesweiten privaten Rundfunkveranstaltern und Onlinemedien. Ihre Entscheidungen basieren auf dem Medienstaatsvertrag.
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KJM
Kommission für Jugendmedienschutz
Die KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Radio und Fernsehen sowie im Internet.
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KEK
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) ist zuständig für die Sicherung von Meinungsvielfalt im Zusammenhang mit der bundesweiten Veranstaltung von Fernsehprogrammen.
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Fachausschuss Regulierung
Der Fachausschuss Regulierung bereitet die Entscheidungen von ZAK und DLM in den Bereichen Zulassung, Programm- und Werbeaufsicht vor.
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Fachausschuss Infrastruktur und Innovation
Der Fachausschuss Infrastruktur und Innovation behandelt sämtliche Themen der Digitalisierung des Rundfunks und der Entwicklung der Rundfunkübertragungswege Kabel, Satellit, Terrestrik und IPTV.
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Beauftragter für Europa
Der Europabeauftragte vertritt die Interessen der Landesmedienanstalten auf europäischer Ebene.
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Beauftragter für den Haushalt
Der Haushaltsbeauftragte ist zuständig für die Planung, Aufstellung und Abwicklung des Gemeinschaftshaushaltes der Medienanstalten.
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Beauftragter für Medienkompetenz
Der Beauftragte vertritt die Interessen der Landesmedienanstalten auf dem Gebiet der Medienkompetenz.
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