Bundeskartellamt und Medienanstalten im Austausch zu Medienintermediären und zur Umsetzung des Digital Markets Act und Digital Services Act
Bei ihrem jährlichen Treffen unter der Leitung des Präsidenten des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, und des Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Dr. Wolfgang Kreißig, stand der jüngste Austausch zu den von beiden Behörden geführten Verfahren gegen Suchmaschinen-Dienstleister sowie die Folgen des Digital Markets Act sowie des Digital Services Act für die Aufsicht im Fokus. Vor dem Hintergrund, dass die Beobachtung der Geschäftspraktiken von Intermediären wie Google sowohl hinsichtlich der Offenhaltung der Märkte mit kartellrechtlichen Mitteln als auch der Sicherung der Meinungsvielfalt mit medienrechtlichen Instrumenten weiterhin eine besondere Rolle spielen wird, waren sich die Vertreter der beiden Behörden einig, den Austausch zukünftig weiterzuführen.
Dies erscheint auch mit Blick auf die auf EU-Ebene verabschiedeten -Verordnungen Digital Markets Act und Digital Services Act geboten. Deren Umsetzung durch die Marktteilnehmenden werde man beobachten und prüfen, ob in diesem Zusammenhang Bedarf für eine Anpassung der Regelungen für den Austausch zwischen Bundeskartellamt und Landesmedienanstalten besteht.
Daneben wurde die Sicherung von Meinungsvielfalt in lokalen Bereichen und der kürzlich vom Bundeskartellamt veröffentliche Diskussionsbericht zum Bereich der nicht suchgebundenen Online-Werbung thematisiert.