Ein höheres grenzüberschreitendes Schutzniveau denn je im Medienbereich erforderlich
Medienanstalten begrüßen die Verabschiedung des EMFA generell und fordern die konsequente Umsetzung des europäischen Rechtsrahmens ein.
Am vergangenen Freitag sind die Trilog-Verhandlungen zum European Media Freedom Act (EMFA) mit einer Einigung zum Abschluss gekommen. Der EMFA hat das Ziel, die Medienfreiheit und -vielfalt in Europa zu stärken und er wird in der verabschiedeten Form zu einer effektiveren Medienaufsicht durch gezielte Abstimmung zwischen unabhängigen europäischen Medienaufsichtsbehörden beitragen.
„Der EMFA übernimmt zentrale Elemente der bisherigen freiwilligen Zusammenarbeitsabkommen der Medienaufsichtseinrichtungen und gibt ihnen damit mehr Durchsetzungskraft. Dank der letzten Anpassungen im Trilog sind unsere Möglichkeiten, die Bevölkerung auch dann effektiv vor Rechtsverstößen im Netz zu schützen, wenn die Urheber und Adressaten eines Inhaltes nicht aus dem gleichen Land kommen, nochmal verbessert worden. Um nicht zu sagen: Wir wären bereit, gemeinsam mit den anderen europäischen Ländern und der EU-Kommission ein nie dagewesenes grenzüberschreitendes Schutzniveau im Netz zu errichten. Dafür müssen aber nun alle – auch in Brüssel – ihrer Verantwortung nachkommen“ kommentiert Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter der Medienanstalten die Einigung in Brüssel.
Wenige zentrale Kritikpunkte
Der EMFA liefert in einigen Bereichen sehr gute Regulierungsansätze, vor allem stellt er klar, dass die Medienaufsicht frei von staatlichen Einflüssen sein muss – auch von denen der europäischen Kommission. Nicht unerwähnt sollten jedoch wenige, wenn auch zentrale Kritikpunkte bleiben: Das neu eingerichtete Board for Media Services, das im Wesentlichen der bisherigen ERGA entspricht, muss von der Europäischen Kommission und damit politisch unabhängig sein. Hierzu müssen noch entsprechende Klarstellungen in den untergesetzlichen Regelungen vorgenommen werden. Als schwach bewerten die Medienanstalten außerdem den Schutz wesentlicher Inhalte im Netz vor der Macht der Plattformen. Der EMFA stellt nicht zweifelsfrei klar, dass es nationale Aufsichtsbehörden und nicht multinationale Plattformen sind, die die Grenzen der Meinungsfreiheit ziehen müssen. Die Medienanstalten hätten sich hier eine noch deutlichere Stärkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit gewünscht.
Nun gilt es, das volle Potenzial europäischer Kooperation zu nutzen
Das nicht leicht zu verstehende Bündel der europäischen Rechtsgrundlagen (bestehend aus der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL), der E-Commerce Richtline (EC-RL), dem Digital Services Act (DSA), dem Digital Markets Act (DMA) und dem European Media Freedom Act (EMFA) ist nun zügig und nachdrücklich anzuwenden. Die Verletzung von Jugendmedienschutz, demokratischen Grundregeln und Menschenwürde, vor allem im Netz, lassen kein weiteres Abwarten zu.
Schon heute beschäftigen sich die europäischen Regulierer mit diesem Thema – zum Beispiel im Rahmen des diesjährigen ERGA-Plenums, welches in der vergangenen Woche in Brüssel stattgefunden hat. Die von den Medienanstalten geführte Arbeitsgruppe hat einen Bericht zur grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung herausgegeben. Darin werden zwei Dinge deutlich: Zum einen zeigt sich, dass bilaterale grenzüberschreitende Kooperationsverfahren zwischen nationalen Behörden inzwischen deutlich besser funktionieren und dass diese in allen Mitgliedsstaaten der EU zur Anwendung kommen müssen, um Lücken in der Rechtsdurchsetzung zu schließen. Zum anderen sind zur wirksamen Rechtsdurchsetzung weitere Anpassungen an den europäischen Rechtsgrundlagen, beispielsweise an der AVMD-Richtlinie, erforderlich, um einen stringenten Abschluss der Verfahren zu ermöglichen.
Es ist richtig, auf die gemeinsame Stärke der nationalen Medienaufsichten zu setzen
„Die Medienanstalten danken vor allem dem Europäischen Parlament sowie Bund und Ländern für ihren Einsatz, der zu einer deutlichen Verbesserung des nun verabschiedeten EMFA geführt hat. Der EMFA ist ein guter Schritt auf dem Weg zu einer effektiven grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung in Europa. Dabei muss klar sein, dass Medienaufsicht in Europa staatsfern und auch unabhängig von politischer Einflussnahme durch die Kommission erfolgt. Es gilt jetzt, die Chancen, die der EMFA eröffnet, auch zu nutzen. Die Medienanstalten werden dies mit vollem Einsatz gemeinsam mit unseren europäischen Partnern tun. Es ist deshalb ein wichtiges Signal, dass der EMFA auf die gemeinsame Stärke der nationalen Medienaufsichten setzt“, betont Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Medienanstalten.