Medienanstalten fordern Unabhängigkeit der europäischen Medienregulierung auch bei grenzüberschreitenden Verfahren

31/2022 14.12.2022

DLM-Positionspapier zum European Media Freedom Act: Nur mit einem selbstbestimmten Board für European Media Services kann der EMFA halten, was er verspricht

Die Medienanstalten sehen mit dem European Media Freedom Act (EMFA) insbesondere die Chance, grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung zwischen europäischen Aufsichtsbehörden in einen verbindlichen Legislativakt zu gießen. Durch die Transformation der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) hin zu einem European Board for Media Services verspricht der EMFA eine seit langer Zeit geforderte bessere grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung. Damit soll der Schutz der Meinungsfreiheit und -vielfalt in Europa gestärkt werden. Unabhängige Mechanismen zur grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung haben das Potenzial, der Medienaufsicht dabei zu helfen, ihrem Auftrag in einer zunehmend internationalen Medienwelt gerecht zu werden.
 
Dennoch teilen die Medienanstalten auch Bedenken, die der Bundesrat bereits zum EMFA geäußert hat. „Der EMFA verpasst es vor allem, die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung auf ein konsequent unabhängiges Fundament zu stützen. Nur mit einem selbstbestimmten Board für European Media Services kann der European Media Freedom Act halten, was er verspricht. Als Garant für die Sicherung einer freien, demokratischen und vielfältigen Medienlandschaft ist eine unabhängige Aufsicht essenziell,“ mahnt Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).

Die DLM appelliert an die Mitgliedstaaten, Europaparlament und die EU-Kommission, in den kommenden Monaten gemeinsam eine Lösung zu finden, die die Stärken aller Beteiligten fördert und sie nicht durch Unklarheiten und Doppelzuständigkeiten schwächt.
 
„Das Ziel, freie und unabhängige Medien zu stärken ist ebenso klar wie unterstützenswert. Dafür braucht es die Unabhängigkeit der Medienaufsicht, gerade auch auf europäischer Ebene. Hier widerspricht der Entwurf bisher sich selbst. Das anzupassen wäre wiederum ebenso geboten wie einfach“, ergänzt Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter der Medienanstalten und Direktor der Landesanstalt für Medien NRW.

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