Merkblätter und Leitfäden

Leitlinien Scripted-Reality

Vorschaubild der PDF-Datei Leitlinien zur Kennzeichnung von Scripted-Reality-Formaten

Leitlinien für die Kennzeichnung und deren Wahrnehmbarkeit bei Scripted Reality-Formaten Freiwillige Verhaltensgrundsätze der privaten Fernsehveranstalter

19.09.2014

A. Sprachliche Module zur Kennzeichnung

Basismodule:

  • „Der/Die Fall/Geschichte/Handlung ist (frei) erfunden/(frei) erzählt.“
  •  „Alle handelnden Personen sind (frei) erfunden.“
  • „Nach einer/einem realen/tatsächlichen Geschichte/Handlung/Ereignis (frei) erzählt.“ bzw. „Einer/einem realen/tatsächlichen Geschichte/Handlung/Ereignis nacherzählt.“

Die Abfassungen können jeweils im Singular und im Plural erfolgen. Zum Beispiel:

  •  „Nach einem tatsächlichen Ereignis frei erzählt.“
  • „Die Geschichten sind frei erfunden.“

Variationsmöglichkeiten:

Die Module sind untereinander kombinierbar. Zum Beispiel:

  •  „Die Geschichte und die Personen sind frei erzählt.“

Die Module sind konkretisierbar. Zum Beispiel:

  • „Die Geschichten unserer Anwälte sind frei erfunden.“
  • „Die Kriminalfälle sind nacherzählt.“

Die Module sind um zusätzliche Informationen erweiterbar. Zum Beispiel:

  • „Buch: Autorenteam filmpool. Alle handelnden Personen sind frei erfunden.“

B. Module zur Wahrnehmung von Kennzeichnung

Platzierung der Kennzeichnung:

  •  Die Platzierung der Kennzeichnung erfolgt im Abspann. Eine Kennzeichnung am Beginn der Sendung ist optional.
  •  Die Platzierung des Kennzeichnungs-Inserts erfolgt am Beginn der Abspanneinblendungen.
  • Setzt sich die Abspanneinblendung aus mehreren Einzeleinblendungen zusammen, erfolgt die Platzierung in der ersten Einzeleinblendung.
  • Besteht der Abspann aus einem zusammenhängenden Textfeld, steht das Kennzeichnungs-Insert am Anfang des Textfeldes. Titel, Logo und Name des Sendeformats und des TV-Programms sowie Pflichteinblendungen dürfen oberhalb des Kennzeichnungs-Inserts platziert werden.

Schrift:

  •  Die Kennzeichnung soll nach Größe, Form, Farbgebung und Dauer der Einblendung gut lesbar sein. Die Dauer der Einblendung richtet sich nach der Länge des Kennzeichnungshinweises.
  • Die Schriftgröße der Kennzeichnung ist frei wählbar. Sie soll aber nicht kleiner als die Größe nachfolgender Texteinblendungen sein. Steht die Kennzeichnung isoliert in einer Bildhälfte, darf die Schriftgröße von Fließtexten in der anderen Bildhälfte größer sein.
  •  Die Typografie und die Farbe des Corporate Designs des Formats bzw. des TV-Programms darf übernommen werden.

C. Anwendungsmaßstab

Die Sender wählen verantwortungsbewusst für das betreffende Format die möglichst passende Formulierung und Platzierung aus. Sie können die Sprachmodule bezogen auf das einzelne Format konkretisieren und kombinieren.

Die Verwendung beider Module soll ab sofort bei allen neu produzierten Sendungen erfolgen. Fertiggestellte Sendungen und Wiederholungen solcher Sendungen können wie bisher ausgestrahlt werden. Eine Umverpackung ist nicht notwendig. Für Formate, die noch nicht ausgestrahlt wurden und deren Abspann bereits produziert ist, ist eine Umformatierung ebenfalls nicht notwendig.

Die Leitlinien für die Kennzeichnung und deren Wahrnehmbarkeit bei Scripted-Reality-Formaten sind das Ergebnis einer gemeinsamen Gesprächsrunde zwischen Vertretern der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten und VPRT-Mitgliedsunternehmen. Der VPRT wird die Module in seinem Mitgliederkreis bekannt machen und darauf hinwirken, dass sie zur Anwendung kommen.