Merkblätter und Leitfäden

Merkblatt Journalistische Sorgfalt

Wer im Netz publiziert, muss sich unter bestimmten Voraussetzungen an journalistische Standards halten. Doch von welchen Angeboten ist genau die Rede? Und was sind diese journalistischen Sorgfaltspflichten?
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Wer im Netz publiziert, muss sich unter bestimmten Voraussetzungen an journalistische Standards halten.

Für TV, Radio und die Internetangebote der Presseverlage ist dies schon lange gesetzlich festgelegt und wird von den Landesmedienanstalten und dem Deutschen Presserat kontrolliert. Neu ist seit November 2020, dass auch weitere Online-Medien journalistische Sorgfaltspflichten beachten müssen. Das gilt insbesondere für solche Internetangebote, die journalistisch-redaktionell gestaltet sind, regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten und geschäftsmäßig angeboten werden (§ 19 MStV).

Doch von welchen Angeboten ist genau die Rede? Und was sind diese journalistischen Sorgfaltspflichten? Diese Fragen wollen wir mit diesem Merkblatt beantworten und transparent machen, für welche Angebote die neue Regelung gilt.