ZAK | 01/2021 |

Amazon Digital Germany GmbH erhält Rundfunkgenehmigung für bundesweite Live-Übertragung von Prime Video

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat am 24.03.2021 Amazon Digital Germany die Rundfunkgenehmigung für die bundesweite Live-Übertragung von Prime Video nach § 52 Medienstaatsvertrag (MStV) erteilt.

Der Antrag wurde bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gestellt. Die Antragstellerin verbreitet das Angebot über Internet. Das TV-Spartenprogramm richtet sich an Zuschauer innerhalb Deutschlands. Es wird grundsätzlich nur über den Prime-Video-Dienst und nur für Mitglieder von Amazon Prime zugänglich sein, kann aber in Zukunft auch Kunden, die keine Amazon-Prime-Mitglieder sind, zur Verfügung gestellt werden.

In erster Linie sollen bestimmte Sportereignisse live übertragen werden. Das Angebot wird kein fortlaufendes, tägliches Programm umfassen, das rund um die Uhr auf Sendung ist. Vielmehr hängt das Programmschema von den Rechten ab, die für Sportveranstaltungen erworben werden.

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat am 09. Februar 2021 entschieden, dass der beantragten Zulassung Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen nicht entgegenstehen.

Pressemitteilungen - Archiv

Pressemitteilungen 2022

Pressemitteilungen 2021

Pressemitteilungen 2020

Pressemitteilungen 2019

Pressemitteilungen 2018

Pressemitteilungen 2017

Pressemitteilungen 2016

Pressemitteilungen 2015

Pressemitteilungen 2014

Pressemitteilungen 2013

Pressemitteilungen 2012

Pressemitteilungen 2011

Pressemitteilungen 2010

Pressemitteilungen 2009

Pressemitteilungen 2008

Pressemitteilungen 2007

Pressemitteilungen 2006

Pressemitteilungen 2005

Pressemitteilungen 2004

Pressemitteilungen 2003

Pressemitteilungen 2002

Pressemitteilungen 2001

Pressemitteilungen 2000

Pressemitteilungen 1999

Pressemitteilungen 1998

Pressemitteilungen 1997

RSS Feed