KEK | 09/2018 |

Ergebnisse 239. Sitzung der KEK

  • Zulassung Fohlen.TV / Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH
  • Zulassung wetter.com TV / wetter.com GmbH
  • Zulassung Spartenprogramm / ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH
  • Zulassung Rewinside / Sebastian Meyer
  • Zulassung DrachenLord / Rainer Winkler
  • Beteiligungsveränderung / Sport1 GmbH

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:

Zulassung Fohlen.TV / Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH

Die Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH beabsichtigt, mit Fohlen.TV ein Fernsehspartenprogramm mit Livestreaming-Inhalten rund um die Fußballmannschaft von Borussia Mönchengladbach zu starten. Sie hat bei der Landesanstalt für Medien NRW eine entsprechende Rundfunkzulassung beantragt. Geplant sind u. a. Übertragungen von Testspielen, Pressekonferenzen, Spieler-Interviews und Show-Formate. Die Livestreams sollen über die Plattform www.fohlen.tv, zum Teil frei zugänglich, zum Teil in einem abonnementpflichtigen Bereich, ausgestrahlt werden. Die frei zugänglichen Inhalte sollen auch über die Plattformen von Facebook und YouTube verbreitet werden. Sämtliche Anteile der Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH hält der Borussia VfL 1900 e.V. Mönchengladbach. Der Verein wurde 1900 gegründet und zählt über 80.000 Mitglieder.

Zulassung wetter.com TV / wetter.com GmbH

Die ProSiebenSat.1 Media SE hat für ihre Tochtergesellschaft wetter.com GmbH bei der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) einen Zulassungsantrag für das bundesweite Fernsehspartenprogramm wetter.com TV gestellt. wetter.com TV wurde bislang als zulassungsfreier Mediendienst auf Grundlage einer medienrechtlichen Unbedenklichkeitsbestätigung der LFK veranstaltet. Aufgrund der linearen Gestaltung der moderierten Wettersendungen soll das Angebot nunmehr als Rundfunk zugelassen werden. Das Programm wird im Rahmen verschiedener Pay-TV-Pakete im Kabel und über das Internet verbreitet.

Die wetter.com GmbH ist auch Wetterinformationsdienstleister für die Hauptnachrichten der Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe sowie für verschiedene regionale TV-Programme, Radiosender und Zeitungen. Sämtliche Anteile ihres Stammkapitals hält die ProSieben Travel GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der ProSiebenSat.1 Digital & Adjacent GmbH. Letztere steht vollständig im Anteilsbesitz der ProSiebenSat.1 Media SE. Die der ProSiebenSat.1 Media SE zuzurechnenden Programme (s. Schaubild) erreichten in der Referenzperiode von April 2017 bis März 2018 einen Zuschaueranteil in Höhe von insgesamt 17,6 %.

PDF der grafischen Darstellung der Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnenden Programme der wettercom

Zulassung Spartenprogramm / ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH

Eine weitere Entscheidung der KEK betrifft ein geplantes bundesweites Fernsehspartenprogramm, das von der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH veranstaltet werden soll. Diese veranstaltet bereits die Fernsehvollprogramme ProSieben und kabel eins sowie die Fernsehspartenprogramme sixx, SAT.1 Gold, ProSieben MAXX und kabel eins Doku (s. o. Schaubild). Eine entsprechende Lizenz wurde bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) beantragt.

Zulassung Rewinside / Sebastian Meyer

Sebastian Meyer hat für das über das Internet verbreitete Streaming-Angebot rewinside bei der Landesanstalt für Medien NRW die Zulassung als Fernsehspartenprogramm beantragt. Der Antragsteller veranstaltet wöchentlich von dienstags bis donnerstags jeweils dreistündige Livestreams, die größtenteils aus Let´s Play-Formaten und zu einem geringeren Teil aus Lifestyle-Formaten bestehen. Die Livestreams werden über die Plattform Twitch.tv verbreitet.

Zulassung DrachenLord / Rainer Winkler

Rainer Winkler hat bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) eine Rundfunkzulassung für sein Internet-Streaming-Angebot DrachenLord beantragt. Das Angebot beinhaltet regelmäßige Livestreams zu Themen wie Musik (kommentierter Musik-Stream), Let’s Plays oder allgemeine Gesprächsrunden und wird über die Plattformen YouNow und YouTube verbreitet.

Beteiligungsveränderung / Sport1 GmbH

Die Sport1 GmbH hat Beteiligungsveränderungen bei ihrer Obergesellschaft, der Constantin Medien AG, und der Constantin-Aktionärin Highlight Communications AG bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) angezeigt. Demnach wurden im Anschluss an die letzte Beschlussfassung der KEK (vgl. Pressemitteilung 04/2018) folgende Umstrukturierungsmaßnahmen durchgeführt:

Die Highlight Event and Entertainment AG hat von der Constantin Medien AG 19,71 % der Anteile an der Highlight Communications AG übernommen und ihre Beteiligung dadurch von 25 % auf 44,71 % erhöht. Parallel dazu hat die Highlight Event and Entertainment AG ihre 29,99 % der Anteile umfassende Beteiligung an der Constantin Medien AG an die Highlight Communications AG veräußert. Die Highlight Communications AG hält somit insgesamt 78,38 % der Anteile der Constantin Medien AG.

Darüber hinaus wurden weitere Beteiligungsveränderungen bei der Highlight Communications AG angezeigt: Die Stella Finanz AG hat ihre Beteiligung von 20,19 % auf 13,84 % reduziert. Auch die Constantin Medien AG hat ihre Anteile von zuletzt noch 12,99 % auf 9,81 % weiter verringert. Neuer Highlight-Aktionär mit einer Beteiligung von über 5 % ist die Fondsgesellschaft Axxion S.A. mit einem Stimmrechtsanteil von 9,89 %. Im Streubesitz verbleiben die restlichen 21,75 %.

Die Sport1 GmbH veranstaltet die Programme SPORT1, SPORT1+, SPORT1 Livestream und SPORT1 US. Sie ist über die Constantin Sport Holding GmbH eine 100%ige Tochtergesellschaft der Constantin Medien AG. Ziel der Umstrukturierungen ist es, die zuvor im Zuge einer Entkonsolidierung getrennten Geschäftsbereiche der Constantin Medien AG (Vermarktung von Sport-Inhalten über die SPORT1-Plattformen) und der Highlight Communications AG (Film- und TV-Produktion, Sport- und Event-Marketing) unter einer einheitlichen Konzernleitung zusammenzuführen und Überkreuzbeteiligungen zwischen diesen Unternehmen zu entflechten.

grafische Darstellung der Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnenden Programme der Constantin Medien AG

 

Pressemitteilung hier downloaden.

 

 

 

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