die medienanstalten | 01/2023 |

Staatsferne der Medienaufsicht sichern und Medienvielfalt für die Nutzerinnen und Nutzer gewährleisten

Themenschwerpunkte der Medienanstalten im Jahr 2023

Ein faktenbasierter und freier öffentlicher Meinungsbildungsprozess über Rundfunk und Internet ist gerade in Krisen und Kriegszeiten elementar damit unsere Demokratie funktioniert. Bürgerinnen und Bürger erwarten verlässliche und meinungsvielfältige Informationen, die leicht auffindbar und für alle zugänglich sind. Die unabhängig organisierten Medienanstalten sorgen durch ihre staatsferne Regulierungsentscheidung und -durchsetzung dafür, dass in der Medienaufsicht den Besonderheiten der Medien und der Beachtung der betroffenen Grundrechte, wie der Informations- und Meinungsfreiheit, in besonderem Maße Rechnung getragen wird.

Europäische Gesetzgebung im Fokus der Medienaufsicht

Im Jahr 2023 steht die europäische Gesetzgebung im besonderen Fokus der Medienaufsicht. Die Vorbereitungen für die Anwendung des Digital Services Act (DSA) ab 2024 laufen und auch der europäische Gesetzgebungsprozess zum Medienfreiheitsgesetz (EMFA) nimmt Kontur an. Beim DSA wird es nun vor allem darum gehen, die Struktur des Digital Services Coordinator für Deutschland unter Berücksichtigung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern so auszugestalten, dass dem Grundsatz der Staatsferne der Medienaufsicht Rechnung getragen wird. Und auch beim EMFA muss das Ziel sein, die Unabhängigkeit und Staatsferne sowie das Zusammenspiel der europäischen Regulierungsbehörden zu gewährleisten und zu stärken und dabei die kulturelle Eigenständigkeit der Mitgliedstaaten in ihrer Vielfalt zu erhalten.

„Medienfreiheit und Meinungsvielfalt ist in Europa ein wichtiges Gut. Dasselbe gilt für den Grundsatz der Unabhängigkeit und Staatsferne der Medienaufsicht. Beide Aspekte müssen in eine Balance zwischen europäischen und nationalstaatlichen Regulierungskompetenzen gebracht werden, “ mahnt Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) mit Blick auf die anstehenden gesetzgeberischen Tätigkeiten auf EU- und nationalstaatlicher Ebene.

Weitere Themenschwerpunkte der Medienanstalten in 2023 im Detail:

Leichte Auffindbarkeit von Public-Value Inhalten durch Anbieter von Benutzeroberflächen sicherzustellen
271 private Angebote in den Bereichen Audio, Bewegtbild und Telemedien haben von den Medienanstalten auf Antrag hin den Public-Value Status erhalten. In den kommenden Monaten sind nun die Anbieter von Benutzeroberflächen verpflichtet, die leichte Auffindbarkeit dieser Angebote sicherzustellen. Hierzu stehen die Medienanstalten unter der Federführung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) mit der Branche und den Anbietenden von Benutzeroberflächen im engen Austausch.

Jugendschutz, Vorgehen gegen Hass und Hetze
Ein hoher Stellenwert wird weiterhin dem Kinder- und Jugendmedienschutz sowie dem Kampf gegen Hass und Hetze zukommen. Die Landesmedienanstalten werden dabei den Einsatz ihres KI-Tools zum Auffinden rechtswidriger Inhalte weiter optimieren und auch mit Blick auf die Regelungen im DSA entsprechende Verfahren im europäischen Kontext gegen Anbieter von unzulässigen und illegalen Angeboten vorbereiten. Flankiert wird dies durch eine Vielzahl von Medienkompetenzangeboten, die präventiv und zielgenau in den jeweiligen Zielgruppen wirken.

Kampf gegen Desinformation
Der Medienstaatsvertrag sieht erste Maßnahmen im Kampf gegen Desinformation vor, wie die Kennzeichnung von Social Bots oder die Überprüfung von Sorgfaltsplichten bei journalistisch-redaktionellen Onlinemedien. Das Problem ist damit aber nicht endgültig gelöst, da insbesondere der Einsatz manipulativer Verbreitungstechniken nach wie vor unreguliert ist. Die Medienanstalten halten es für notwendig, die Diskussion zum Thema Desinformation fortzuführen und dabei insbesondere inhalteneutrale Regulierungsansätze wie weiterführende Transparenzvorgaben oder das Verbot von manipulativen Verbreitungstechniken zur bewussten Einflussnahme auf den Meinungsbildungsprozess zu prüfen.

Nachbesserungsbedarf bei Transparenzangaben durch Medienintermediäre
Transparenz im Netz bedeutet für Nutzerinnen und Nutzer, dass sie nachvollziehen können, warum ihnen bestimmte Inhalte auf Ergebnisseiten von Suchmaschinen oder Video-Plattformen angezeigt werden. Über 80 Prozent der Befragten sind laut des Gutachtens „Medienintermediäre Transparent“ der Medienanstalten an solchen Informationen interessiert. Allerdings waren die gesetzlich vorgeschriebenen Transparenzangaben bei den untersuchten Medienintermediären Google, YouTube und Instagram nicht leicht genug zu finden. Auch bei der Verständlichkeit der Angaben ergab sich auf Basis der Studienergebnisse Nachbesserungsbedarf. Die Medienanstalten werden in den kommenden Monaten mit Nachdruck auf die gesetzeskonforme Umsetzung der Transparenzangaben hinwirken.

Empfehlungssysteme von Plattformen
Welche konkrete Wirkung von algorithmenbasierten Empfehlungssystemen geht auf die Nachrichtennutzung und die Meinungsbildung aus? Mit dieser und weiteren Fragen beschäftigen sich die Medienanstalten mit dem Ziel, Nutzerinnen und Nutzern einerseits durch die Vermittlung von Medienkompetenz einen souveränen Umgang mit Empfehlungssystemen zu ermöglichen und anderseits sicherzustellen, dass eine Vielfalt an Inhalten auch bei den Nutzerinnen und Nutzern ankommt.

 

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