18. Jun 2019

GVK-Symposium "Aufgaben 2023"

Die Internetkommunikation und die Digitalisierung werfen neue Fragen für die Achtung und Durchsetzung der Schutzgüter der Medienaufsicht auf - insbesondere zu Meinungsvielfalt, Menschenwürde, Jugendschutz und Nutzerschutz. Aus der Veränderung bzw. Ergänzung von Aufgaben folgen gegebenenfalls Konsequenzen für die Ressourcen und die Struktur der Medienaufsicht.

Wann

Di, 18. Juni 2019, 11:00 Uhr

Gremienmitglieder der Medienanstalten haben über die Meinungsmacht von sogenannten Intermediären wie Google, Facebook und YouTube und über Konsequenzen für das deutsche Medienrecht diskutiert.

Auf dem Symposium der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) am 18. Juni in Berlin stellte dazu Prof. Dr. Dieter Dörr das Gutachten unter dem Titel „Die regulatorische Relevanz der Organisation massenhafter Individualkommunikation, unter besonderer Berücksichtigung der Sicherung der Meinungsvielfalt“ vor, das er im Auftrag der GVK erarbeitet hat.

Dörr, früher Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und Direktor des Mainzer Medieninstituts, betonte die Bedeutung von Plattformen wie Google und Facebook für die Meinungsbildung jedes Einzelnen.

Diese würden immer noch unterschätzt, obwohl durch sie schon länger und immer stärker gesellschaftlich relevante Themen gesetzt würden. Aber es habe sich auch gezeigt, dass diese Intermediäre bei der massenhaften Verbreitung von textlichen oder bildlichen Äußerungen, die von Einzelnen stammen und ebenso zur öffentlichen Meinungs- und Willensbildung beitragen – also bei der Verbreitung von sog. User Generated Content – eine zentrale Rolle spielen.

Dokumente

Impressionen

Fotos: Jens Jeske, Berlin