Cornelia Holsten

Cornelia Holsten

Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt

Die Juristin Cornelia Holsten ist seit 2009 Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt. Sie war 2017 Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und in den Jahren 2018 und 2019 Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und zugleich der bundesweiten Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).
Seit 2019 ist sie die Themenbeauftragte der Medienanstalten für Barrierefreiheit und seit 2021 Themenbeauftragte für Diversity.

Aktuelle Tätigkeitsschwerpunkte von Holsten sind Digitalisierungstrends, Sprachassistenten, Influencer-Marketing sowie Barrierefreiheit und Diversity in den Medien. Sie ist Lehrbeauftragte für Mediennutzungstrends und Medienrecht an der Universität und an der Hochschule Bremen.

Zuvor war Holsten Richterin am Amts- und ab 2004 am Landgericht Bremen, wo sie ab 2007 den stellvertretenden Vorsitz einer Zivilkammer für Urheber-, Presse- und IT-Recht innehatte. Zugleich war sie stellvertretende Pressesprecherin des Landgerichts. Als ausgebildete Richtermediatorin war Holsten maßgeblich an der Einführung der gerichtsnahen Mediation am Landgericht beteiligt.

Von 1999 bis 2002 hat sie als Rechtsanwältin für Wirtschafts-, Medien- sowie IT-Recht Unternehmen beraten und vertreten. Unmittelbar nach dem Studium hat sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Rostock im Bereich Wirtschafts- und Medienrecht geforscht und gelehrt. Ihr Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie das Referendariat absolvierte Cornelia Holsten in Bremen.