Barrierefrei fernsehen

Private Sendergruppen bauen Anteil an untertitelter Programmfläche weiter aus

12/2022 10.05.2022

Medienanstalten legen 9. Monitoringbericht zur Barrierefreiheit vor und weisen auf bevorstehende gesetzliche Berichtspflicht für bundesweite TV-Sender ab 2023 hin

Seit Langem setzen sich die Medienanstalten für eine gleichberechtigte mediale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Ein wichtiger Baustein des Engagements ist das Monitoring zur Barrierefreiheit im privaten Fernsehen. Im Jahr 2021 wurde es bereits zum neunten Mal durchgeführt. Die Gesamtkonferenz der Medienanstalten (GK) begrüßt anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Berichts, dass die beiden großen privaten Senderfamilien – Mediengruppe RTL und ProSiebensat.1 Media SE – den Anteil an untertitelter Programmfläche weiter ausgebaut haben. Die GK appelliert an die Veranstalter, ihr Engagement konsequent auszubauen und Barrierefreiheit in den Medien zukünftig weiter zu stärken.

Cornelia Holsten, Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt und Themenverantwortliche der Medienanstalten für Barrierefreiheit betont die Bedeutung des Monitorings: „Die Ergebnisse belegen eindrucksvoll, dass Barrierefreiheit in den privaten Medien mittlerweile weit über das Thema Untertitelung hinausgeht. Gebärdensprache, Audiodeskription und leichte Sprache nehmen an Bedeutung zu und werden dies hoffentlich auch in Zukunft weiter tun. Barrierefreiheit ist noch lange nicht selbstverständlich. Aber sie ist in immer mehr Köpfen und Herzen angekommen.“

Die am Monitoring teilnehmenden Sender der Mediengruppe RTL, der ProSiebenSat.1 Media SE sowie Sender ab einem Marktanteil von einem Prozent wie DMAX haben den Anteil an untertitelten Programmflächen weiter gesteigert. Deutlich wurde auch, dass neben dem fortschreitenden Ausbau der einfachen Untertitel auch Gebärdenübersetzung und Audiodeskription vermehrt in den Fokus rücken.

Erstmals wurden 2021 die Streaminganbieter Amazon Prime, Netflix und Sky in das Monitoring einbezogen, um dem veränderten Nutzungsverhalten gerecht zu werden: Immer mehr wird on demand rezipiert. Dabei geht es zum einen um die barrierefreien Angebote an sich, aber zum anderen auch um das barrierefreie Nutzungserlebnis auf den Benutzeroberflächen.

„Die Förderung der Barrierefreiheit in den Medien bedeutet ein Mehr an gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Gerade in unruhigen Zeiten wie diesen zeigt sich die Bedeutung eines gleichberechtigten Zugangs zu verlässlicher Information für alle Bürgerinnen und Bürger besonders nachdrücklich. Wir begrüßen daher sehr, dass das Thema Barrierefreiheit mit der gesetzlichen Verankerung entsprechender Berichtspflichten für TV-Anbieter in Deutschland weiter gestärkt wird“, ergänzt Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten.  

Mit Blick auf den im Ratifizierungsverfahren befindlichen Medienänderungsstaatsvertrag zur Barrierefreiheit hat die Gesamtkonferenz der Medienanstalten (GK) beschlossen, das nächste Monitoring auf alle in Deutschland zugelassenen Anbieter auszuweiten. Auch Streamingdienste sollen erneut die Möglichkeit bekommen, sich am Monitoring zu beteiligen.

Erstmals wird einem digitalen Fachgespräch im Juni allen interessierten TV-Anbietern und Streamingdiensten das aktuelle Monitoring ausführlich vorgestellt. Zugleich wird Raum für Nachfragen gegeben und die geplante Umsetzung der kommenden Berichtspflichten vorgestellt.

Der 9. Monitoring-Bericht ist als barrierefreies PDF sowie in einer Zusammenfassung in leichter Sprache zu finden: https://www.die-medienanstalten.de/themen/barrierefreiheit