Neue FAQ zu Public-Value-Angeboten

Mehr Orientierung zur Umsetzung der leichten Auffindbarkeit

04/2023 17.03.2023

Auf die Auffindbarkeit kommt es an: Rundfunk- und Telemedienangebote, die Nutzenden einen gesellschaftlichen Mehrwert bieten, müssen einfach und schnell auf Benutzeroberflächen von Smart-TVs, Set-Top-Boxen oder auch Displays mit Medieninhalten in Kraftfahrzeugen zu finden sein. Die Umsetzung dieser im Medienstaatsvertrag (MStV) verankerten leichten Auffindbarkeit von Public-Value-Angeboten begleiten die Medienanstalten eng im Dialog mit den Anbietern von Benutzeroberflächen. Auf dieser Grundlage haben die Medienanstalten eine Reihe häufig gestellter Fragen (FAQ) zusammengestellt, die ab sofort zur Verfügung stehen.

„Was genau sind eigentlich Public-Value-Angebote? Oder: Wie lässt sich die Vorgabe der leichten Auffindbarkeit realisieren? Bei solchen und vielen weiteren Fragen geben die neuen FAQ der Medienanstalten zu Public-Value-Angeboten Orientierung. Das ist umso wichtiger, da verlässliche Informationen, die leicht gefunden werden und für alle Menschen zugänglich sind, einen Grundpfeiler unserer Demokratie darstellen. So honoriert das Qualitätsprädikat Public-Value die Anbieter, die diesen gesellschaftlichen Mehrwert in ihren Angeboten vermitteln. Ich bin davon überzeugt: Das liegt im Interesse der Anbieter und wird daher nun auch zeitnah umgesetzt“, sagt Dr. Thorsten Schmiege, Koordinator des Fachausschusses für Infrastruktur und Innovation der Medienanstalten.  

Die Listen der Public Value-Angebote wurden von den Medienanstalten bestimmt und letztes Jahr veröffentlicht. Die leichte Auffindbarkeit für Video- und Telemedien-Angebote ist bis April 2023, für Audio-Angebote bis August 2023 umzusetzen.

Die Listen sowie die FAQ zur leichten Auffindbarkeit von Public-Value-Angeboten finden Sie auf der Webseite der Medienanstalten im Themenbereich Public Value