ZAK | 02/2023 |

Medienaufsicht fordert Nachbesserung der Transparenzangaben bei YouTube

Kommission für Zulassung und Aufsicht beanstandet erstmals ein unzureichendes Vorhalten von Informationen über die Funktionsweise eines Medienintermediärs

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten beanstandet, dass Google Ireland Ltd. den gesetzlichen Vorgaben des Medienstaatsvertrags (MStV) zum Vorhalten von Transparenzangaben bei YouTube in formeller Hinsicht nicht gerecht wird. Mit dieser Entscheidung fordert die deutsche Medienaufsicht erstmals einen globalen Medienintermediär zur Einhaltung des medienrechtlichen Transparenzgebots auf.

„Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt im Praxistest des Medienstaatsvertrags. Mehr Transparenz über die Funktionsweise von Medienintermediären wie YouTube führt zu mehr Orientierung und Klarheit für Nutzerinnen und Nutzer. Den Medienanstalten ist es wichtig, nach einer Phase des ausführlichen Dialogs mit der Branche nun auch konsequent die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben einzufordern, um Rechtssicherheit für alle Seiten zu erzielen“, kommentiert Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der ZAK die Entscheidung.

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) ist zuständig für die Aufsicht über Google. In diesem Zusammenhang prüft sie die Einhaltung der Bestimmungen des MStV. Zu diesen gehört auch, dass Informationen darüber, warum bestimmte Inhalte angezeigt werden, für Nutzerinnen und Nutzer leicht wahrnehmbar und unmittelbar erreichbar sein müssen.

„Transparenzangaben sind eine wichtige Informationsquelle für die Nutzerinnen und Nutzer, um zu verstehen, wie Dienste funktionieren und Inhalte selektieren,“ erläutert Eva-Maria Sommer, Direktorin der MA HSH. „Wie die Studie ‚Medienintermediäre transparent‘ der Medienanstalten zeigt, ist das Interesse der Nutzerinnen und Nutzer an diesen Informationen groß – der Weg dorthin oft aber viel zu kompliziert.“

Dies ist nach Auffassung der Medienaufsicht bei YouTube der Fall. Die Angaben sind erst nach mehreren Klicks erreichbar, und der Weg zu den Angaben erschließt sich den Nutzerinnen und Nutzern nicht ohne weiteres.

Nach einer entsprechenden Anhörung von Google und der darauf ergangenen Entscheidung der ZAK hat die MA HSH daher mit Bescheid vom 28. Juni 2023 festgestellt und beanstandet, dass Google den Regularien des MStV zum Vorhalten von Transparenzangaben bei YouTube in formeller Hinsicht nicht gerecht wird. Google wurde aufgefordert, die festgestellten Verstöße innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Bescheides nachzubessern.

Die Studie „Medienintermediäre transparent“ kann auf der Webseite der Medienanstalten heruntergeladen werden: https://www.die-medienanstalten.de/medienintermediaere-transparent

 

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