Staatsverträge und Gesetze
Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD-RL)
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste der EU gibt den verbindlichen Rahmen für die Medienregulierung in den 28 EU-Mitgliedstaaten vor. Sie ist vergleichbar mit einem Rahmengesetz und enthält neben werbe- und jugendschutzrechtlichen Bestimmungen auch Vorgaben zu allgemeinen Programmgrundsätzen und zur Übertragung von gesellschaftlichen Großereignissen im Fernsehen. Die Richtlinie wurde im Wesentlichen durch den Rundfunkstaatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in deutsches Recht umgesetzt.