Jugendmedienschutz: Kinderhände bedienen einen Laptop.

Jugendmedienschutz

Aufgabe des Jugendmedienschutzes ist es, Medieninhalte auf ihr Gefährdungspotenzial hin zu beurteilen und deren öffentliche Verbreitung zu regeln. Dadurch sollen Einflüsse der Erwachsenenwelt, die dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen noch nicht entsprechen, möglichst gering gehalten und deren Persönlichkeitsentwicklung unterstützt werden.

Auf der Basis gesetzlicher Grundlagen und der Erkenntnisse pädagogischer und psychologischer oder anderer relevanter Forschung prüfen Kontrollorgane wie die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Medieninhalte auf die Einhaltung gesellschaftlich vorgegebener Werte und Normen. Der Jugendmedienschutz ist also ein wertebasiertes und Werte erhaltendes Konstrukt. Vor allem gefährdungsgeneigte Kinder und Jugendliche, die z. B. aus sozial benachteiligten oder gewaltgeprägten Familien stammen, sollen über die repressiven Maßnahmen des Jugendmedienschutzes geschützt werden.

Schonraum für eine positive Entwicklung

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf spezielle, von den Erwachsenen abgegrenzte Lebensräume, in denen sie vor negativen Einflüssen geschützt werden. So können junge Menschen ihre Gefühle, Neigungen und Bedürfnisse ohne Störungen aus der Erwachsenenwelt erleben, eine eigene Identität ausbilden und sich in das bestehende Sozialgefüge integrieren. Mediale Schonräume schafft der gesetzliche Jugendmedienschutz. In Deutschland basiert er auf dem Jugendschutzgesetz des Bundes (JuSchG) und dem „Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien“ (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, kurz JMStV).

Auch das Europarecht, insbesondere die Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD-Richtlinie), enthält Vorgaben für die Sicherung des Jugendschutzes im Fernsehen und in Abrufdiensten.

Medienkompetenz

Neben dem gesetzlich festgelegten Jugendmedienschutz spielt die Förderung der individuellen Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen als präventive Maßnahme eine sehr wichtige Rolle. Der Kinder- und Jugendmedienschutz ist eng verknüpft mit pädagogischen Maßnahmen, um die Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei den Eltern, den Pädagogen und den Anbietern zu fördern. Medienkompetenz ist ein wesentlicher Baustein für einen umfassenden Jugendmedienschutz, der jedoch die Aufsicht nicht ersetzen kann.

Herausforderungen für die Aufsicht

Der Jugendmedienschutz steht vor großen Herausforderungen: Einerseits nehmen aufgrund von Globalisierung, Medienkonvergenz und Technikfortschritt die jugendschutzrelevanten Inhalte zu und damit auch der Handlungsbedarf, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Andererseits wird es durch die enorme Menge an Medieninhalten und die zumeist digitalen, grenzüberschreitenden Übertragungswege immer schwieriger, effektive Kontrollmechanismen zu generieren. Dies konfrontiert Institutionen, die sich innerhalb Deutschlands sowie international mit Fragen des Jugendmedienschutzes befassen, mit komplexen Sachverhalten.

Gesellschaftlicher Konsens als Basis

Viele jugendschutzrelevante Inhalte, die Gegenstand der gesellschaftlichen Diskussion sind, können nicht beanstandet werden, da sie sich trotz Grenzwertigkeit im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen. Letztlich sind auch die gesetzlichen Regelungen immer Ausdruck eines momentanen Zustandes der Gesellschaft, da sie sich auch aus dem Diskurs über ethische Grenzen ergeben. Sie nehmen also eine wichtige Orientierungsfunktion ein, da Jugendmedienschutz nur über einen gesellschaftlichen Konsens betrieben werden kann.

Dies zeigt eine weitere bedeutende Funktion des Jugendschutzes auf: die Bewusstmachung in der Gesellschaft. Jugendschutz hat auch eine deklaratorische Funktion. Indem Verstöße exemplarisch geahndet und öffentlich gemacht werden, wird die gesamtgesellschaftliche Debatte um Inhalte immer wieder angestoßen. So vergewissert sich die Gesellschaft ein Stück weit ihrer Werte, indem sie verhandelt, was Kindern und Jugendlichen zugemutet werden kann und was nicht.

Geschichte des Kinder- und Jugendschutzes

Die Entstehung des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland wird häufig in Verbindung mit der Entstehung der Zensur in Deutschland beschrieben. Dies ist jedoch nur zum Teil gerechtfertigt. Die Unterschiede sind augenfällig: So war Zensur immer Vorzensur, das heißt eine Veröffentlichung war abhängig von der vorherigen Durchsicht des Zensors. Und – ein wichtiger Aspekt im Hinblick auf die vorliegende Thematik – es waren nicht Kinder und Jugendliche, die im Zentrum der Bemühungen standen, sondern die gesamte Bevölkerung. Diese Art der politischen und religiösen Bevormundung von Erwachsenen zog sich – immer wieder begleitet vom Kampf um die Meinungsfreiheit bzw. „Pressefreiheit“ – durch die Geschichte der Zensur.

Kleine Erwachsene

Die Geschichte des eigentlichen Kinder- und Jugendmedienschutzes beginnt später und geht auf andere Erkenntnisse und Überlegungen zurück. Die Erkenntnis, dass Kinder sich nur in einem gewissen Schutzraum zu tüchtigen und gesunden Mitgliedern der Gesellschaft entwickeln können, ist nicht sehr alt. Noch bis ins 19. Jahrhundert galten Kinder als kleine, aber fehlerhafte Erwachsene. Sie wurden wie Erwachsene zu schweren Arbeiten herangezogen, Spieltrieb und andere kindliche Eigenschaften wurden als „Fehler“ bekämpft. Die ersten Schonräume für Kinder entstanden nicht zuletzt aufgrund der hohen Kindersterblichkeit, die der Obrigkeit Sorge bereitete; die ersten Jugendschutzbestimmungen waren Arbeitsschutzbestimmungen.

Pädagogisches Verständnis

Beginnend mit Jean-Jacques Rousseau wird auch zunehmend der „Eigensinn“ der Kindheit als Wert betrachtet, über eine rein materialistisch orientierte Haltung hinaus. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts werden Kindheit und Jugend als eigene Lebensphasen im menschlichen Lebenslauf begriffen. Erst die bürgerliche Gesellschaft hat diese Lebensphasen durch die Umgestaltung sozialer und ökonomischer Strukturen sowie die Etablierung eines allgemeinen Schulsystems für alle Schichten der Bevölkerung institutionalisiert. So wurde ein soziales Moratorium durch ein übergreifendes pädagogisches Verständnis von Kindheit und Jugend konstituiert.

Recht auf Schonraum

Auf der Basis dieser neuen Erziehungsvorstellungen entwickelten sich das Recht von Kindern und Jugendlichen auf eine gesunde, aber auch von schädlichen Einflüssen freie Entwicklung: Für eine positive Persönlichkeitsentwicklung muss dem Kind gestattet sein, seine Gefühle, Neigungen und Bedürfnisse ohne Störungen aus der Erwachsenenwelt zu erleben. Der als erforderlich gesehene Schonraum wurde nach und nach abgesichert durch Gesetze und Verbote, die Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen, aber auch vor sittlichen Gefahren bewahren sollten.