Das Wort Fact wechselt zu Fake

Journalistische Grundsätze

Vorgehen gegen Desinformation
Desinformation gefährdet die freie Meinungsbildung in unserer Demokratie. Die Einhaltung journalistischer Grundsätze schützt vor der gezielten Verbreitung von Falschinformationen.

Was ist Desinformation?

Desinformation, Fake News, Hate Speech, Propaganda – nicht immer ist klar, worum es sich in der gesellschaftlichen Debatte genau dreht. Und oft sind Falschnachrichten auch schwer zu erkennen.

Meist wird Desinformation als bewusste Verbreitung falscher Informationen definiert. Das kann eine frei erfundene Nachricht sein, aber auch eine absichtliche Dekontextualisierung. Text-, Bild- und Videoinhalte können betroffen sein.

Wieso sind journalistische Grundsätze wichtig?

Berichterstattung und Informationssendungen müssen den anerkannten journalistischen Grundsätzen entsprechen, unabhängig und sachlich sein. Das gilt schon lange für TV, Radio und die Internetangebote der Presseverlage – und seit Ende 2020 auch für Onlinemedien.

Die Standards journalistischer Sorgfaltspflicht für die Print-, Rundfunk- und Onlinemedien sind im Pressekodex, dem Regelwerk des Deutschen Presserats, festgelegt. Dazu gehören unter anderem:

  • die Wahrheit und die Menschenwürde zu achten
  • Werbung und Redaktion zu trennen
  • nicht einseitig zu berichten
  • die Persönlichkeitsrechte zu respektieren und vor Diskriminierungen zu schützen
  • Berichterstattung und Kommentar zu trennen.

Wie bekämpfen die Medienanstalten Desinformation?

Aufgabe der Medienanstalten ist es, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu schützen. Auch dafür gehen wir gegen falsche und bewusst irreführende Informationen aktiv vor.

Während für Printmedien der Deutsche Presserat zuständig ist, erfolgt die Kontrolle der Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten im privaten Rundfunk durch die Landesmedienanstalten. Journalistisch-redaktionelle Telemedien können sich für die Einhaltung der journalistischen Grundsätze auch einer anerkannten freiwilligen Selbstkontrolle unterwerfen. Die Anerkennung derartiger freiwilliger Selbstkontrolleinrichtungen wird zuvor von den Medienanstalten vorgenommen.