„Alexa ist wirklich clever!“ Redaktionell anmutende Werbegestaltung

03/2019 27.06.2019

ZAK entscheidet über Werbeverstöße

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat bei der Ausstrahlung von Werbespots zum Amazon Fire TV Stick auf den Sendern ProSieben und kabel eins Werbeverstöße gegen § 7 Abs. 3 Satz 1 RStV festgestellt.

ProSieben

Am 03.12.2018 sowie am 09.12.2018 wurden Werbespots zum Amazon Fire TV Stick ausgestrahlt, die in beiden Fällen nicht eindeutig vom redaktionellen Inhalt zu unterscheiden waren. Die Spots starteten mit Szenen der Sendungen „Galileo“ und „The Big Bang Theory“, über die anschließend im Spot gesprochen wurde. Aufgrund der Serienzitate in den Spots, die zudem in die Ausstrahlungszeiten der jeweils zitierten Sendungen fielen, fehlte die klare Trennung von Werbung und Programm. Der Eindruck, dass es sich um Teile des redaktionellen Programms handelte, wurde beim durchschnittlich aufmerksamen Zuschauer zusätzlich dadurch verstärkt, dass das eigentlich beworbene Produkt erst in den letzten Sekunden des Spots eingeblendet wurde.

kabel eins

Ein ähnlicher Werbespot wurde am 16.12.2018 auf kabel eins ausgestrahlt. Auch hier überwog die Darstellung von und die Auseinandersetzung mit „Galileo“-Inhalten sowohl auf der Bild- als auch auf der Tonebene, abgesehen von dem wenig produktbezogenen „Alexa ist wirklich clever“. Das Erkennbarkeitsgebot von Werbung und Programm, das dem Schutz der Zuschauer dient, wurde auch in diesem Werbespot nicht eingehalten.

Weitere aktuelle Entscheidungen der ZAK sowie alle neuen Zulassungen und Zulassungsänderungen gibt es unter www.die-medienanstalten.de/zak.