Entscheidungen der ZAK

Amazon Digital Germany GmbH erhält Rundfunkgenehmigung für bundesweite Live-Übertragung von Prime Video

01/2021 25.03.2021

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat am 24.03.2021 Amazon Digital Germany die Rundfunkgenehmigung für die bundesweite Live-Übertragung von Prime Video nach § 52 Medienstaatsvertrag (MStV) erteilt.

Der Antrag wurde bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gestellt. Die Antragstellerin verbreitet das Angebot über Internet. Das TV-Spartenprogramm richtet sich an Zuschauer innerhalb Deutschlands. Es wird grundsätzlich nur über den Prime-Video-Dienst und nur für Mitglieder von Amazon Prime zugänglich sein, kann aber in Zukunft auch Kunden, die keine Amazon-Prime-Mitglieder sind, zur Verfügung gestellt werden.

In erster Linie sollen bestimmte Sportereignisse live übertragen werden. Das Angebot wird kein fortlaufendes, tägliches Programm umfassen, das rund um die Uhr auf Sendung ist. Vielmehr hängt das Programmschema von den Rechten ab, die für Sportveranstaltungen erworben werden.

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat am 09. Februar 2021 entschieden, dass der beantragten Zulassung Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen nicht entgegenstehen.