Auf Klick schmerzfrei – (no) pain‘s gone mit „Paingone“?

09/2019 20.11.2019

 ZAK stellt Verstoß gegen Werbe- und Programmgrundsätze sowie Heilmittelwerbegesetz fest

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beanstandete in ihrer gestrigen Sitzung einen Verstoß gegen die Werbe- und Programmgrundsätze sowie das Heilmittelwerbegesetz im Sport1-Teleshoppingfenster Channel21 und stellte damit einen Verstoß gegen § 7 Abs. 1 Nr. 3 und 4 RStV, § 41 Abs. 1 Satz 4 RStV i.V.m. § 3 HWG fest.

Im Teleshoppingfenster Channel21 der Sport1 GmbH wurde am 11.12.2018 der „Schmerztherapiestift Paingone“ beworben. Die dort getroffenen Aussagen über die Gesundheitswirkung des Produkts erweckten den Eindruck, dass das Produkt eine medizinische Behandlung von Schmerzerkrankungen ersetzen könne und ihr in einigen Fällen überlegen sei: So könnten durch die Verwendung des Produkts sowohl Kopfschmerzen behandelt als auch ganze Operationen ersetzt werden – ohne Medikamente und ihre Nebenwirkungen.

Da selbst der Hersteller die Wirkung seines Produkts auf seiner Website stark einschränkt – „Kein Produkt oder Ratschlag auf dieser Website ist dafür gedacht, derzeitige Medikamente zu ersetzen oder Krankheiten zu diagnostizieren, behandeln oder heilen“ –, führen die Werbeaussagen den Nutzer in die Irre und schaden ihm, so die ZAK. Die Veranstalterin weist den Vorwurf in einer Stellungnahme von sich, bestätigte jedoch, das Produkt in Zukunft nicht mehr zu bewerben.

Weitere Entscheidungen der ZAK sowie alle neuen Zulassungen und Zulassungsänderungen finden Sie übersichtlich in unserer neuen Datenbank: https://www.die-medienanstalten.de/service/datenbanken/zak-verfahren/