ERGA arbeitet an Positionsbestimmung zur Aufsichtsstruktur im Digital Services Act

12/2021 02.06.2021

Europäische Medienregulierer haben sich zum Sommerplenum getroffen

Europäische Medienregulierung muss grenzüberschreitend funktionieren und gleichzeitig nationale Bedürfnisse respektieren. Das war die einhellige Meinung auf dem Sommerplenum der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA). Am 1. Juni 2021 trafen sich die siebenundzwanzig Mitglieder virtuell, um den Diskussionsstand ihrer verschiedenen Arbeitsgruppen auszutauschen und über zukünftige Arbeitsschwerpunkte zu entscheiden. Die aktuellen europäischen Gesetzesinitiativen der EU-Kommission, wie der Digital Services Act (DSA) und solche zur Bekämpfung von Desinformation, standen dabei im Mittelpunkt ihrer Diskussionen.

"Die ERGA zeichnet sich durch vertrauensvolle Zusammenarbeit aus. Und diese kann als Blaupause für eine effektive, sektorübergreifende europäische Medienregulierung der Zukunft dienen. Wir hoffen, dass im weiteren Verlauf der entstehenden europäischen Gesetzesinitiativen die Chance genutzt wird, uns einzubinden und so zu erfolgreichen Strukturen für eine europäische, digitale Medienaufsicht beizutragen", bewertet Dr. Tobias Schmid, Vorsitzender der ERGA, die Arbeit der internationalen Gruppe.

Teil der Plenarsitzung war auch die Positionsbestimmung der ERGA zum DSA. Die europäischen Medienregulierer begrüßen dieses Gesetzesvorhaben, da es einen dringenden Bedarf nach zeitgemäßer Ausgestaltung der Regulierung im Digitalen gibt und die europäische Kommission mit dem DSA auf diesen Umstand reagiert. Zugleich regt die ERGA an, den DSA in Abgrenzung zur EU-Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste (AVMD) sowie eine Anwendung der angedachten Normen zu konkretisieren. Darüber hinaus diskutiert sie das Konzept des Digital Services Coordinator; im aktuellen Entwurf des DSA schlägt die europäische Kommission die Benennung einer nationalen Behörde zur Durchsetzung und Koordinierung der Vorschriften des DSA vor. Auch die zukünftige Ausgestaltung der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung und die damit einhergehenden Zuständigkeiten sind Gegenstand der gemeinsamen Auseinandersetzung mit dem Gesetzesentwurf. Die ERGA wird ihre Position zu diesen Punkten bis Ende Juni finalisieren und veröffentlichen.

Außerdem wurden im Rahmen der Sitzung weitere Arbeitsergebnisse vorgestellt und ein erster Entwurf für das Arbeitsprogramm 2022 besprochen. Informationen zur ERGA sowie sämtliche Positionspapiere finden Sie online unter https://erga-online.eu/.