Digital Services Act

Google, Instagram & Co. müssen den Transparenzpflichten des Medienstaatsvertrags unverändert nachkommen – trotz Inkrafttreten des Digital Services Act

18/2023 10.10.2023

Die Medienanstalten geben Anbietern von Medienintermediären in neuen FAQ Orientierung zur Umsetzung der Transparenzregulierung

Die Landesmedienanstalten nehmen das aktuelle Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) und die Erfahrungen aus knapp drei Jahren Regulierungspraxis seit dem Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags am 7. November 2020 zum Anlass, um weitere Orientierung bei der Umsetzung der Transparenzvorgaben für Anbieter und Anbieterinnen von Medienintermediären zu geben. Ziel der neuen FAQ ist es, im Interesse aufgeklärter Nutzerinnen und Nutzer sowie vielfältiger Inhalte die Transparenz zu stärken. So soll sichergestellt werden, dass mediale Vielfalt bei den Nutzenden tatsächlich ankommt.

Einheitliche Standards für Transparenz

Eine zentrale Säule des Medienstaatsvertrags und des DSA ist die Verpflichtung für Medienintermediäre, die für die Zusammenstellung und Präsentation der Angebote auf ihren Plattformen wesentlichen Kriterien transparent zu machen. Die Regelungen des Medienstaatsvertrags schützen spezifisch die Meinungs- und Medienvielfalt und sind daher unabhängig von den Vorgaben des DSA umzusetzen.

„Medienintermediären kommt als Mittler von Inhalten eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung von Medienvielfalt zu. Mit den neuen FAQ der Medienanstalten zur Umsetzung der Transparenzvorschriften des Medienstaatsvertrags wollen wir konkrete Handlungsempfehlungen und damit eine einheitliche Praxis im Interesse von Nutzenden und Anbietern etablieren,“ sagt Dr. Thorsten Schmiege, Koordinator des Fachausschusses Infrastruktur und Innovation und Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM).

„Jeder Medienintermediär muss eigene Wege zur Umsetzung der Transparenzvorschriften finden. Gleichwohl lassen sich erste Erfahrungen, was gut funktioniert oder eben auch nicht, auf die meisten Angebote übertragen. Über unsere FAQ können die Anbieter auf diese Erfahrungen zugreifen und ihre Transparenzangaben im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer weiterentwickeln,“ ergänzt Eva-Maria Sommer, Themenverantwortliche für Medienintermediäre und Direktorin der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH). „Neben Aufsichtsverfahren sind diese Anwendungstipps damit eine weitere wichtige Maßnahme, um eine zügige und flächendeckende gesetzeskonforme Umsetzung der Transparenzangaben zu erreichen.“

Mindestanforderungen an die Transparenz

In den neu veröffentlichten FAQ wird unter anderem klargestellt, dass ein einfaches Banner zur Information der Nutzerinnen und Nutzer beim Öffnen einer App nicht ausreichend ist. Transparenzangaben müssen während der gesamten Nutzung des Dienstes verfügbar sein. Darüber hinaus müssen diese Informationen auch unabhängig von einem Login zugänglich und über alle Zugangsmöglichkeiten (Desktop, Mobil, Apps) abrufbar sein.

Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit

Die FAQ geben auch konkrete Empfehlungen zu Benutzerfreundlichkeit und leichter Verständlichkeit der Transparenzangaben. So sollen Informationen in maximal zwei Klicks erreichbar und in deutscher Sprache verfügbar sein. Bei Sprachassistenten soll die Möglichkeit bestehen, sich die Transparenzangaben vorlesen zu lassen.

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