FAQ für Medienintermediäre in Sachen Transparenz
Durch das Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags am 7. November 2020 wurde die Medienregulierung in Deutschland modernisiert. Seither gibt es erstmals ausdifferenzierte Vorgaben für sogenannte Medienintermediäre als wesentliche Mittler zwischen Nutzenden und Inhalteanbieter:innen, um auch dort eine Vielfalt an Inhalten sicherzustellen. Eine zentrale Säule der Vorgaben ist die Verpflichtung, alle für die Zusammenstellung der Angebote wesentlichen Kriterien transparent zu machen. Sprich: Nutzer:innen zu erklären, weshalb sie welche Inhalte (nicht) angezeigt bekommen und Inhalteanbieter:innen aufzuklären, nach welchen Kriterien ihre Inhalte erfolgreich ausgespielt werden – oder auch nicht.
Unsere Erfahrungen aus knapp drei Jahren Regulierungspraxis und das Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) nehmen wir zum Anlass, mittels FAQ zusätzliche Orientierung bei der Umsetzung der maßgeblichen Vorgaben anzubieten. Denn im Interesse aufgeklärter Nutzer:innen und vielfältiger Inhalte sind weitere Anstrengungen in Sachen Transparenz dringend erforderlich. Daher führen wir im nachfolgenden einige Beispiele an, welche Mindeststandards hierbei nicht unterschritten werden sollten.