Transparenz schadet nur denjenigen, die etwas zu verbergen haben

35/2021 07.12.2021

European Regulators Group for Audiovisual Media (ERGA) äußert sich zur EU-Verordnung über Transparenz und Zielgruppenansprache in der politischen Werbung

Vor wenigen Tagen hat die Europäische Kommission ihren „Vorschlag über die Transparenz und die Ausrichtung von politischer Werbung“ veröffentlicht. Die Verordnung zielt darauf ab, harmonisierte Regeln für die Transparenz, das Targeting und die Verbreitung politischer Werbung, sowohl online als auch offline, festzulegen.

Die ERGA begrüßt die Bereitschaft der Europäischen Kommission, die Herausforderungen politischer Werbung online anzugehen. Diese neue Verordnung hat – zusammen mit dem DSA – das Potenzial, den lange geforderten rechtlichen Rahmen für den Umgang mit politischer Werbung auf Online-Plattformen zu schaffen, der bisher nur in Absichtserklärungen wie dem Code of Practice against Disinformation geregelt ist. Nun soll es möglich sein, dass politische Werbung auf einfache und verständliche Weise zu erkennen ist. Was alles unter den Bereich politischer Werbung fällt, muss dabei weiter diskutiert werden.

"Transparenz schadet nur denjenigen, die etwas zu verbergen haben. Daher begrüßen wir die Initiative der Europäischen Kommission, rechtsverbindliche Regeln für politische Werbung aufzustellen. Aufgrund unserer Erfahrungen und des im Rahmen der ERGA durchgeführten Monitorings sind wir der Ansicht, dass mehr Transparenz das nützlichste Instrument ist, um Desinformation zu bekämpfen. Wir begrüßen außerdem, dass die Kommission die Forderungen der ERGA berücksichtigt hat, sicherzustellen, dass die Kennzeichnung politischer Werbung auch dann weiter besteht, wenn diese von Dritten geteilt wird", sagte Dr. Tobias Schmid, Vorsitzender der ERGA und Europabeauftragter der Medienanstalten, und hob ein weiteres willkommenes Element des Vorschlags hervor.

Die ERGA schlägt vor, die Verantwortlichkeiten im Umgang mit politischer Werbung klar zuzuordnen und die vorhandenen Aufsichtsstrukturen zu nutzen. Daher begrüßen die europäischen Medienregulierer, dass der Verordnungsvorschlag explizit einen Rückgriff auf bestehende Kooperationsstrukturen wie die ERGA vorsieht. Die ERGA ist jedenfalls bereit, ihre Erfahrungen und praktischen Erkenntnisse weiter mit den relevanten Akteuren auszutauschen und so Nutzerinnen und Nutzern einen transparenteren und faireren Umgang mit politischer Werbung im Netz zu ermöglichen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ERGA: https://erga-online.eu/