Public Value: Was ist das eigentlich?
Public-Value-Angebote bezeichnen nach § 84 Abs. 4 Medienstaatsvertrag (MStV) Rundfunk- und Telemedienangebote, „die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten“. Dazu zählen sowohl lokale, regionale als auch bundesweite Angebote, die zum Beispiel Nachrichten, Berichte über Politik- und Zeitgeschehen oder Informationen über Lokales und Regionales umfassen. Auch eigenproduzierte, in Europa hergestellte oder barrierefreie Inhalte sind Public-Value-Angebote.
Bestimmt werden die Public-Value-Angebote durch die Landesmedienanstalten.
Wie legen die Landesmedienanstalten die Public-Value-Inhalte fest?
Public-Value-Angebote werden in einem Ausschreibungsverfahren bestimmt. Rundfunk- und Telemedienanbieter können darin den Public-Value-Status für einzelne Angebote beantragen. Über die Anträge entscheidet die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) auf Grundlage der im Medienstaatsvertrag (MStV) und in der Public-Value-Satzung genannten Kriterien.
Das zweite Public-Value-Bestimmungsverfahren wurde am 4. Juni 2025 abgeschlossen. Die Bestimmung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren.
Rechtsgrundlagen
Welche Angebote sind Public-Value-Angebote?
Die folgenden Angebote wurden im Rahmen des zweiten Bestimmungsverfahrens als Public-Value-Angebote bestimmt.
Dies gilt für einen Zeitraum von drei Jahren. Die Medienanstalten empfehlen eine diskriminierungsfreie Sortierung anhand der folgenden Reihenfolgen-Listung.
Die alten Listen aus dem zweiten Bestimmungsverfahren 2025:
Die Listen aus dem ersten Bestimmungsverfahren von 2021:
Im Bereich Audio ist eine geolokalisierte Ausspielung von Angeboten durch die Anbieter von Benutzeroberflächen auf der Ebene der verschiedenen Regierungsbezirke vorgesehen. Die Erklärung zur ortsrichtigen Public-Value-Listung erläutert die Nutzung der Tabellen sowie des Shape File.
Die alten Audio-Listungen aus dem zweiten Bestimmungsverfahren 2025:
Die Audio-Listungen aus dem ersten Bestimmungsverfahren von 2021:
Stand der Listungen: 29.05.2026
Hinweis: Gültigkeit hat die Darstellung im PDF. Die Excel-Datei dient nur zu Servicezwecken.
Public-Value-Angebote müssen auf Benutzeroberflächen leicht auffindbar sein
Rundfunk- und Telemedienangebote, die einen gesellschaftlichen Mehrwert bieten, müssen einfach und schnell auf Benutzeroberflächen zu finden sein. Die Umsetzung dieser im Medienstaatsvertrag (MStV) verankerten leichten Auffindbarkeit von Public-Value-Angeboten begleiten die Medienanstalten eng im Dialog mit den Anbieterinnen und Anbietern von Benutzeroberflächen.