Mensch am Computer

Public Value

Public Value – das sind all jene Angebote, die einen Mehrwert für die Nutzerinnen und Nutzer bieten und für die öffentliche Meinungsbildung besonders wichtig sind.

Hinweise zur Umsetzung der Public-Value-Vorgaben für Anbieter und Benutzeroberflächen

Rundfunk- und Telemedienangebote, die Nutzerinnen und Nutzern einen gesellschaftlichen Mehrwert bieten, müssen einfach und schnell auf Benutzeroberflächen von Smart-TVs, Set-Top-Boxen oder auch Displays mit Medieninhalten in Kraftfahrzeugen zu finden sein.

Die Umsetzung dieser im Medienstaatsvertrag (MStV) verankerten leichten Auffindbarkeit von Public-Value-Angeboten begleiten die Medienanstalten eng im Dialog mit den Anbieterinnen und Anbietern von Benutzeroberflächen.

Auf dieser Grundlage haben die Medienanstalten eine Reihe häufig gestellter Fragen (FAQ) zusammengestellt. Mit Erläuterungen, was genau Public-Value-Angebote sind oder welche Möglichkeiten es zur Realisierung der leichten Auffindbarkeit gibt, geben die jetzt veröffentlichen Grundsätze Orientierung in der laufenden Umsetzungsphase.

Auflistung der Public-Value-Angebote, die leicht auffindbar sein müssen

Die Länder haben den Medienanstalten als staatsferne Institutionen zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt mit dem Medienstaatsvertrag (MStV) den Auftrag gegeben, die für die Meinungsvielfalt relevanten privaten Public-Value-Angebote zu bestimmen. Die Medienanstalten haben diese Bestimmung der Public-Value-Angebote in Rundfunk und Telemedien abgeschlossen. Im Rahmen des Verfahrens sind insgesamt 325 Anträge bei der verfahrensführenden Landesanstalt für Medien NRW eingegangen. Über alle Anträge wurde nach der Sichtung im Rahmen einer Prüfgruppe von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) als zuständigem Organ der Medienanstalten einstimmig entschieden. Die Bescheide wurden an alle Antragstellerinnen und Antragsteller versandt. Die Bestimmung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren.

Die Auflistung aller als „Public Value“ bestimmter Angebote finden Sie unter untenstehendem Link. Das bedeutet: Diese Bewegtbild-, Audio- und Telemedienangebote machen sich um die Meinungsvielfalt besonders verdient und müssen zukünftig beispielsweise auf Smart-TVs und anderen Benutzeroberflächen für Nutzerinnen und Nutzer leichter auffindbar sein. Die Gesetzgeberin sieht einen Umsetzungszeitraum von sechs Monaten vor (soweit technisch und ökonomisch möglich).

Zudem wurde eine Empfehlung für die Reihenfolgen-Listen zur Umsetzung durch die Anbieter von Benutzeroberflächen für Bewegtbild-, Audioangebote und Telemedien veröffentlicht. Diese Listung finden Sie ebenfalls unter untenstehendem Link.

Die Auflistung aller als „Public Value“ bestimmter Angebote, sowie die Reihenfolgenlistungen für die Bereiche Bewegtbild, Audio und Telemedien finden Sie hier:

Die Empfehlungen der Reihenfolgen-Listungen wurden zum 30.06.2023 aktualisiert.

Im Bereich Audio ist eine geolokalisierte Ausspielung von Angeboten durch die Anbieter von Benutzeroberflächen auf Ebene der verschiedenen Regierungsbezirke vorgesehen und zwar auf Grundlage der "Empfehlung für die Reihenfolgen-Listungen zur Umsetzung durch die Anbieter von Benutzeroberflächen für Audioangebote":

Hinweis: Gültigkeit hat die Darstellung im PDF. Die modifizierbare Excel-Datei dient nur zu Servicezwecken.

Die Empfehlungen der Reihenfolgen-Listungen im Bereich Audio wurden zum 30.06.2023 aktualisiert.

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