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Staatsferne

Staatsferne ist ein Grundpfeiler der Rundfunkfreiheit in Deutschland: Der Staat darf auf Programminhalte keinen unmittelbaren Einfluss nehmen. Deshalb sind Rundfunkräte plural besetzt, Medienanstalten unabhängig organisiert und Regierungsvertreter in Aufsichtsgremien nur begrenzt vertreten.