Digitale-Dienste-Gesetz

Die richtige Entscheidung für einen durchsetzungsstarken Jugendmedienschutz

31/2023 20.12.2023

Entwurf zum Digitale-Dienste-Gesetz sieht Medienanstalten als zuständige Behörden vor

Seit Monaten wurde über die Zuständigkeiten beim Digital Services Act der EU (DSA) verhandelt – und nun hat die Bundesregierung eine Entscheidung getroffen. Im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetzes, des Durchführungsgesetzes zum DSA für Deutschland, sind die Medienanstalten nun als sektoral zuständige Behörden benannt worden. In § 12 DDG wird die Zuständigkeit der Medienanstalten für Maßnahmen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag festgelegt.

„Bei der heutigen Kabinettsbefassung, die zugegebenermaßen nicht unnötig früh erfolgte, hat die Bundesregierung eine gute Entscheidung getroffen, sowohl im Interesse des Schutzes der Bevölkerung als auch für die Sicherung einer staatsfernen Medienaufsicht. Die Medienanstalten haben in den vergangenen Monaten mehrfach unter Beweis gestellt, dass sie es sind, die die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung im Netz schon heute vorantreiben. Und das trotz oder sollte ich besser sagen Dank der föderalen Struktur, die hier ihre ganze Stärke demonstrieren konnte“, kommentiert Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter der Medienanstalten, die aktuelle Entwicklung.

Stärkung der staatsfernen Medienaufsicht
Die Medienanstalten begrüßen die Einbindung der staatsfernen und unabhängigen Medienaufsicht. Bereits seit einigen Monaten bereiten sie sich auf den DSA und seine Auswirkungen auf ihre Regulierungsarbeit vor. In einer für die Anwendung des DSA eingerichteten Taskforce wurden Arbeitsprozesse zu Anordnungsverfahren (Art. 9 DSA) eingeführt, die dem Prinzip folgen „Straftaten verfolgen, medienrechtlich unzulässige Inhalte löschen“ und die alle relevanten Akteure der föderalen Medienaufsicht effizient einbinden. Angesichts der Gewalt und des Terrors in Nahost konnten so in kurzer Zeit über 600 Fälle von Hassrede und Gewaltdarstellung an die Europäische Kommission gemeldet werden. Das sind mehr Fälle als jeder andere europäische Mitgliedsstaat gemeldet hat und das ist ein entscheidender Beitrag zur Rechtsdurchsetzung im Netz – in Deutschland und Europa.

Ein besonderer Dank geht an die Länder
„In der Anbahnung der heutigen Entscheidung konnten sich die Medienanstalten der Rückendeckung der Länder bewusst sein und für diese Unterstützung sind wir außerordentlich dankbar. Auch die koordinierende Rolle der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien war besonders wertvoll und hilfreich. Nun gilt es, unsere laufenden Verfahren voranzutreiben und die Strukturen, die uns das DDG bietet, schnellstmöglich für einen effektiven und durchsetzungsstarken Jugendmedienschutz zu nutzen. Wir werden diese Aufgabe mit gewohnter Zuverlässigkeit und Konzentriertheit angehen“, ergänzt Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Medienanstalten.

Als nächstes muss das Gesetz noch das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen, bevor es dann möglichst zeitnah in Kraft treten kann.