
die medienanstalten
Die Medienanstalten
die medienanstalten – das ist die Dachmarke der 14 Landesmedienanstalten in Deutschland. Sie sind zuständig für die Zulassung und Aufsicht der privaten Radio- und Fernsehveranstalter. Sie prüfen die Einhaltung von Werberegeln und der Bestimmungen zum Jugendschutz und fördern Projekte zur Vermittlung von Medienkompetenz. Sie unterstützen die Einführung neuer Übertragungstechnik und setzen sich für die Sicherung der Vielfalt im privaten Rundfunk und im Internet ein.
Die Medienanstalten
In Deutschland gibt es 14 Landesmedienanstalten. Diese arbeiten im Auftrag der Länder bei zentralen Aufgaben und Projekten unter der Dachmarke die medienanstalten zusammen. Dies gewährleistet, dass die bundesweiten privaten Radio- und Fernsehsender sowie die Anbieter von Benutzeroberflächen, Medienplattformen und Medienintermediären einheitlich reguliert werden und die Medienanstalten in der europäischen Medienpolitik mit einer Stimme sprechen.
Struktur
Die Zusammenarbeit erfolgt in 4 zentralen Kommissionen:
- Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
- Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK)
- Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)
- Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Die ZAK ist zuständig für die Zulassung und Kontrolle der bundesweiten privaten Rundfunkveranstalter, die Aufsicht über Onlinemedien, die Regulierung von Plattformen sowie die Entwicklung des digitalen Rundfunks.
Die GVK trifft die Auswahlentscheidung bei der Belegung von Plattformen und für die Zuweisung von drahtlosen Übertragungskapazitäten an private Anbieter.
Die KEK prüft die Einhaltung der Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten privaten Fernsehen.
Die KJM ist die zentrale Anlaufstelle für den Jugendschutz im privaten Fernsehen und Radio sowie im Internet.
Ein weiteres, internes Organ ist die DLM: die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Hier werden grundsätzliche medienpolitische Weichenstellungen vorbereitet, etwa zu den Themen Recht, Technik/Konvergenz, Medienkompetenz und Europa.
Zuständigkeit
In Deutschland gibt es das duale Rundfunksystem mit öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen und privaten Fernseh- und Radiosendern. Private Programme wie RTL, Sat. 1, Klassik Radio oder Energy finanzieren sich vor allem durch Werbung. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF erhalten Geld aus dem Rundfunkbeitrag.
Auch die Aufsicht ist unterschiedlich geregelt. Die Medienanstalten sind ausschließlich für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter Ansprechpartner. Zudem haben sie Zuständigkeiten für Benutzeroberflächen, Medienplattformen und Medienintermediäre.
Warum 14 Landesmedienanstalten?
Rundfunk ist in Deutschland laut Grundgesetz Ländersache. Dies gilt auch für die Aufsicht über den Rundfunk. Daher gibt es in fast jedem Bundesland eine Landesmedienanstalt. Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Schleswig-Holstein haben eine gemeinsame Medienanstalt.
Rechtsgrundlagen
Die Landesmedienanstalten arbeiten auf der Grundlage des Medienstaatsvertrages, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und der Landesmediengesetze. Die Zusammenarbeit ist im Medienstaatsvertrag geregelt. Dort sind auch die Aufgaben der vier Kommissionen ZAK, KEK, KJM und GVK beschrieben. Die interne Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene ist im ALM-Statut geregelt.