Verschiedenfarbene Post-its symbolisieren die zahlreichen und vielfältigen Aufgaben der Medienanstalten.

Aufgaben

Kernaufgabe der Landesmedienanstalten ist die Regulierung. Dazu zählen unter anderem die Zulassung, Programmaufsicht und Vielfaltssicherung der privaten Rundfunkprogramme. Eine weitere Aufgabe ist die Förderung der Medienvielfalt und die Förderung neuer Übertragungswege.

Die Landesmedienanstalten sind unabhängige Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie handeln eigenständig aufgrund der geltenden Gesetze und sind nicht Teil der staatlichen Verwaltung.

Regulierung

Kernaufgabe der Landesmedienanstalten ist die Regulierung. Dazu gehören Aufgaben, wie die

  • Erteilung von Lizenzen für die Verbreitung von Rundfunkprogrammen
  • Zuweisung von Frequenzen für die Übertragung
  • Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
  • Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen zur Werbung, zum Jugendschutz und zu den allgemeinen Programmgrundsätzen im Rundfunk und im Internet
  • Aufsicht über Anbieter von Benutzeroberflächen, Medienplattformen und Medienintermediären
  • Sicherung der Meinungsvielfalt und die Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht

Förderung

Eine weitere Aufgabe ist die Förderung, wie die

  • Förderung digitaler Übertragungstechnik
  • Förderung von Medienvielfalt durch die Unterstützung lokaler Fernseh- und Radioveranstalter
  • Interessenvertretung der privaten Rundfunkveranstalter gegenüber den öffentlich-rechtlichen für ein ausgewogenes Nebeneinander im dualen System
  • Förderung von Medienkompetenz (gilt nicht in allen Bundesländern)

Rechtsgrundlagen

Die Landesmedienanstalten arbeiten auf der Grundlage des Medienstaatsvertrages, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und der Landesmediengesetze. Die Zusammenarbeit ist im Medienstaatsvertrag geregelt. Dort sind auch die Aufgaben der vier Kommissionen ZAK, KEK, KJM und GVK beschrieben.

Die interne Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene ist im ALM-Statut geregelt.