Erfolgreiche Beteiligung der Medienanstalten am Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung
Die Medienlandschaft befindet sich im Umbruch und stellt uns vor immer wieder neue Herausforderungen. Das zeigt auch der aktuelle Medien-und Kommunikationsbericht der Bundesregierung, der am 9. Januar vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Mit Erkenntnissen aus ihren eigenen Forschungsvorhaben (Digitalisierungsbericht Audio und Video, Medienvielfaltsmonitor) haben sich erstmals auch die Medienanstalten aktiv eingebracht und beteiligt. Sie ergänzen damit das durch das Hans-Bredow-Institut in Hamburg im Auftrag der Bundesregierung erstellte wissenschaftliche Gutachten.
Der Bericht macht deutlich, dass ein kluges Vorgehen notwendig ist, um die Rahmenbedingungen für ein vielfältiges Medienangebot und den freien Zugang zu öffentlicher Kommunikation zu gewährleisten. Nicht nur in Fragen der Regulierung von Intermediären und Social Bots besteht Einigkeit über die wachsende Relevanz dieser Themen. Cornelia Holsten, Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, betont: „Wir brauchen klare Spielregeln für die Gewährleistung von Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und Auffindbarkeit – das gilt für Intermediäre ebenso wie für herkömmliche Medien.“
Zentrale Themenbereiche des Medien- und Kommunikationsberichts sind auch Hate Speech, Cybermobbing und Fake News – gerade hier sind die Landesmedienanstalten mit breit angelegten Initiativen wie „Verfolgen statt nur Löschen“ bereits aktiv sowie im Design und in der Durchführung maßgeschneiderter Medienkompetenzprojekte vor Ort jahrelang erprobt. Die Bedeutung von Medienkompetenz als Schlüsselkompetenz erkennt die Bundesregierung ausdrücklich an.
An diesen Beispielen wird deutlich: Bund und Länder haben durchaus verbindende Themen. „Egal, wie hybrid unser Mediensystem ist, unsere Grundwerte gelten unverändert fort“, so Holsten. So bleiben die Sicherung und der Ausbau der Medien-und Meinungsvielfalt, der Jugendschutz, der Schutz der Menschenwürde sowie ein umfassender Nutzerschutz die wichtigsten Schutzgüter.