Positionspapier der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten (GVK) zu Desinformation
Berlin, 30.09.2020
Die Freiheit der Meinungsäußerung und der Meinungsbildung ist zu schützen. Die Meinungsfreiheit darf beim Kampf gegen Desinformation nicht eingeschränkt werden.
Für den Umgang mit Desinformationen sind gesetzliche Rahmenbedingungen erforderlich. Diese müssen vor allem verpflichtende Verfahrensweisen festlegen, die einen transparenten Umgang mit Desinformationen sicherstellen oder fördern. Intermediäre von herausgehobener Bedeutung sollten präventive oder repressive Instrumente nur im Rahmen noch zu entwickelnder gesetzlicher Vorgaben einsetzen dürfen. Eine Selbstregulierung kann bei angemessener Ausgestaltung als erste Stufe der Einhaltung der Rahmenregeln nützlich sein; sie muss aber von der staatsfernen Medienaufsicht überwacht und ggf. korrigiert werden.
Plattformen und Intermediäre müssen die Vielfalt der Meinungen berücksichtigen und das gesellschaftliche Meinungsspektrum unverzerrt darstellen. Transparenz über die Zusammenstellung der Informationen und Meinungsäußerungen (z.B. Kennzeichnung von Social Bots, von politischer Werbung sowie von „coordinated inauthentic behaviour“) ist dazu ebenso erforderlich wie die zu beaufsichtigende Einhaltung journalistisch-redaktioneller Sorgfaltspflichten auch bei Telemedien.
Nicht jede Falschinformation ist eine Desinformation, der regulatorisch zu begegnen ist. Bestimmte Typen von Falschinformationen muss eine demokratische Gesellschaft aushalten und im Diskurs verarbeiten.
Um Vielfalt zu schützen und zu fördern sollen (staatsferne) Faktenchecks durchgeführt werden. Deren Ergebnis sowie kontroverse Meinungen sollen in Suchergebnissen und in Newsfeeds (etc.) jederzeit gut auffindbar sein.
Die Selbstregulierung und die Regulierung müssen durch die Unterstützung und Verstärkung der Medienkompetenz der Nutzer ergänzt werden.