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Barrierefreiheit

In der Debatte um Inklusion spielt Barrierefreiheit eine Schlüsselrolle. Das Thema Barrierefreiheit hat längst einen festen Platz in der Arbeit der Medienanstalten. Regelmäßige Monitorings der Angebote, aussagekräftige Daten zur Mediennutzung und der Austausch mit Politik und Betroffenenverbänden bilden dafür die Grundlage.

Die jährlich durchgeführten Monitorings zur Erhebung des Status quo und der Entwicklungen barrierefreier Angebote im privaten Fernsehen sind ein wichtiger Baustein im Engagement der Medienanstalten für eine Verbesserung medialer Teilhabemöglichkeiten. Diese regelmäßigen Erhebungen seit 2012 hatten eine beachtliche Steuerungswirkung. Die Erkenntnisse helfen den Medienanstalten dabei, für diesen essenziellen Aspekt der Gleichberechtigung zu sensibilisieren und daran zu arbeiten, mediale Barrieren mehr und mehr abzuschaffen.

Regelmäßige Berichte zur Barrierefreiheit sind nach dem Medienstaatsvertrag nun für alle Programme mit bundesweiter Zulassung verbindlich vorgeschrieben. Im 10. Monitoring wurde daher erstmals ein deutlich erweiterter Adressatenkreis aufgefordert, sich zu beteiligen. Seit 2021 bekommen zudem ausgewählte Streamingdienste die Möglichkeit, am Monitoring teilzunehmen. Mit der Abfrage zum Jahr 2022 hat sich auch der Zeitraum der Erhebung geändert: Er wurde von bislang 3 Monaten auf 12 Monate umgestellt. Damit haben die Sender die Möglichkeit, umfassender zu antworten und auch Programm-Highlights einzubeziehen, die bisher außerhalb des Berichtszeitraums lagen. Schließlich wurde auch der Fragebogen selbst überarbeitet: Neben den Kategorien Untertitelung, Audiodeskription, Gebärdensprache und Leichte Sprache können Anbieter nun auch angeben, welche Komponenten ihre Onlineangebote/Apps/Mediatheken barrierefrei machen.

Nach wie vor gilt, dass das Engagement für mehr Barrierefreiheit weiter vorangetrieben werden muss – nicht nur aus partizipativen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen. Es zeigt sich aber auch, dass Barrierefreiheit und Inklusion in den Medienunternehmen schon deutlich mehr verankert sind, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Die Medienanstalten werden weiterhin regelmäßige jährliche Abfragen vornehmen, um den Prozess zu einem weiteren Ausbau barrierefreier Angebote aktiv zu begleiten.

Archiv: Ältere Monitoringberichte

Zentrale Anlaufstelle für barrierefreie Angebote (ZABA)

Basisinformationen zum Thema Barrierefreiheit sowie eine Beschwerdemöglichkeit stellt die Zentrale Anlaufstelle für barrierefreie Angebote (ZABA) unter der Domain www.barrierefreie-medien.info bereit.

Die zentrale Beschwerdemöglichkeit über die Website bezieht alle öffentlich-rechtlichen Medienangebote mit ein sowie alle privaten Rundfunk- und audiovisuellen Medienanbieter in Deutschland, deren Angebote der Regulierung durch die Landesmedienanstalten nach dem Medienstaatsvertrag unterliegen. Die Datenbank von ZABA wird laufend aktualisiert.

Die EU-Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) sieht die Einrichtung einer solchen zentralen Online-Anlaufstelle für alle Mitgliedstaaten vor, über die Informationen zur Barrierefreiheit bereitgestellt und Beschwerden entgegengenommen werden. Unter der Federführung des ZDF und der Bremischen Landesmedienanstalt wurde die neutral gehaltene Website www.barrierefreie-medien.info konzipiert, die von den Medienanstalten gehostet und verantwortet wird und ihrerseits vollständig BITV-2.0-konform ist. Sie ist die erste Anlaufstelle ihrer Art in Europa.

Auch innerhalb der ERGA (der European Regulators Group for Audiovisual Media Services) haben sich die Medienanstalten intensiv mit dem Thema Barrierefreiheit auseinandergesetzt. Der im November 2016 veröffentlichte ERGA-Bericht hierzu gibt einen Überblick über entsprechende Initiativen zur Verbesserung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zu audiovisuellen Angeboten in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Mediennutzung von Menschen mit Behinderungen

Bislang war noch nicht durch Zahlen belegt, wie Menschen mit Behinderungen Medien überhaupt nutzen. Das hat eine Studie der Medienanstalten und der Aktion Mensch geändert, mit der erstmals bundesweit alle Formen von Behinderung bezogen auf Mediennutzung abgebildet wurden:

  • Welche Medienangebote werden von Menschen mit Behinderungen genutzt?
  • Welche sind besonders attraktiv?
  • Wo bestehen die größten Zugangsbarrieren?

Die bisher größte standardisierte Befragung in diesem Themenbereich wurde von der TU Dortmund in Kooperation mit dem Hans-Bredow-Institut für Medienforschung durchgeführt und 2016 veröffentlicht.

Sie belegt, dass das Fernsehen bei Menschen mit Behinderungen das meistgenutzte Medium ist. Den hohen funktionalen Stellenwert des Fernsehens machen auch die Nutzungsmotive deutlich: Neben Information, Spaß und Entspannung steht bei der großen Mehrheit der Befragten das spezifische Nutzungsmotiv des „Mitreden-Könnens“ an vorderster Stelle. Noch immer sind Menschen mit Behinderungen von vielen Medien-Angeboten ausgeschlossen und können so teilweise eben nicht mitreden, wenn Freunde oder Kollegen über das Fernsehprogramm sprechen – auch und gerade über populäre, unterhaltende Formate.

Noch immer sind Menschen mit Behinderungen von vielen Medienangeboten ausgeschlossen.

Mehr Barrierefreiheit im Fernsehen ist also nicht nur ein wichtiges gesellschaftliches Ziel, sondern erschließt den Sendern auch neue Zuschauergruppen. Fest steht, dass es für barrierefreie Angebote durchaus einen Markt gibt, der durch die Medienschaffenden noch stärker erschlossen werden sollte.