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Barrierefreiheit

Mediale Teilhabe
Die Medienanstalten setzen sich für Barrierefreiheit in den Medien ein, um eine gleichberechtigte mediale Teilhabe zu ermöglichen. Dafür führen die Medienanstalten jährliche Monitorings durch und tauschen sich regelmäßig mit Verantwortlichen in den Medien und der Politik und mit Betroffenenverbänden aus.

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Inklusion und Partizipation sind essenziell für eine demokratische Gesellschaft, in der Medien einen wichtigen Einfluss haben. Der Abbau von Barrieren trägt dazu bei, jedem Menschen eine gleichberechtige mediale Teilhabe zu ermöglichen. Unsere Ziele – Medien- und Meinungsvielfalt, Kinder- und Jugendmedienschutz, Schutz der Menschenwürde und Nutzendenschutz – gelten für alle Bevölkerungsgruppen, was das Thema Barrierefreiheit so wichtig macht. Teilhabe darf nicht an Mediennutzung scheitern. 

Das Thema Barrierefreiheit ist seit vielen Jahren ein fester Bestandteil der Arbeit der Medienanstalten. Die bundesweite Themenverantwortung für das Thema Barrierefreiheit liegt bei der Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt Cornelia Holsten.

Kontakt zur Themenbeauftragten

Arbeitsgruppe bei der gemeinsamen Arbeit

Was macht die Arbeitsgruppe Barrierefreiheit?

  • Seit 2021 setzt sich die Arbeitsgruppe Barrierefreiheit mit den neuen Berichtspflichten aus dem Medienstaatsvertrag (MStV) auseinander. Sie befasst sich mit der effizienten Umsetzung der Berichtspflichten für die zahlreichen in Deutschland zugelassenen TV-Anbieter. 
  • Die Arbeitsgruppe sorgt für eine Sensibilisierung für das Thema Barrierefreiheit bei den Verantwortlichen in den Medienhäusern. 
  • Die AG ist regelmäßig im Gespräch mit den Zugangsdienste-Anbietern. Auch sie müssen auf Verlangen der Medienanstalten über ihr Engagement in Sachen Barrierefreiheit berichten. Dazu wurden bereits Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Google, Amazon Prime, Telekom sowie Vodafone geführt; weitere Stakeholder werden folgen.
     

 

Auf welcher rechtlichen Grundlage setzen sich die Medienanstalten für Barrierefreiheit in den Medien ein?

Der Medienstaatsvertrag (MStV) sieht seit dem 30.06.2022 neue Regelungen zur Barrierefreiheit in den Medien vor. Alle bundesweit zugelassenen privaten TV-Sender müssen alle drei Jahre über den Stand der Barrierefreiheit ihrer Angebote berichten. Sie müssen auch sogenannte Aktionspläne für die Zukunft aufstellen. Schon seit 2013 führen die Medienanstalten jährliche Monitorings durch, um den Status quo von Barrierefreiheit in den Angeboten zu ermitteln.

 

Monitoring Barrierefreiheit

Barrierefreiheit und Europa

Basisinformationen und Beschwerdemöglichkeiten rund um das Thema Barrierefreiheit zu allen öffentlich-rechtlichen und privaten Medienangeboten sind auf der Website der Zentralen Anlaufstelle für barrierefreie Angebote ZABA zu finden.

Die zentrale Beschwerdemöglichkeit über die Website bezieht alle öffentlich-rechtlichen Medienangebote mit ein sowie alle privaten Rundfunk- und audiovisuellen Medienanbieter in Deutschland, deren Angebote der Regulierung durch die Landesmedienanstalten nach dem Medienstaatsvertrag unterliegen. 

Die Datenbank von ZABA wird laufend aktualisiert. Sie ist selbstverständlich rundum barrierefrei.
 

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