

Medienintermediäre
Soziale Online-Netzwerke, Instant-Messenger, Suchmaschinen oder Videoportale: Diese sogenannten Intermediäre sind heute wesentliche Elemente des Kommunikations- und Informationsverhaltens. Damit rücken sie zunehmend in den Fokus der Vielfaltssicherung.
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Als Medienintermediäre werden Dienste verstanden, die durch Aggregation, Selektion und Präsentation Aufmerksamkeit für Inhalte erzeugen – seien es eigene oder von anderen erstellte. Das betrifft auch Inhalte, die die Meinungsbildung der Gesellschaft und unsere öffentliche Kommunikation beeinflussen können.
Medienintermediäre, wie beispielsweise Suchmaschinen und Soziale Netzwerke, haben einen wachsenden Einfluss auf die Meinungsbildung. Deshalb ist es zentral, die Meinungsvielfalt durch die mit dem Medienstaatsvertrag eingeführten umfassenden medienspezifischen Vorgaben zu sichern.
Transparenz und Diskriminierungsfreiheit
Um Meinungsvielfalt zu gewährleisten, ist sicherzustellen, dass die Auswahlentscheidungen, die Anbieter von Medienintermediären treffen, transparent und diskriminierungsfrei sind. Der Medienstaatsvertrag enthält aus diesem Grund Vorgaben zu Transparenz und Diskriminierungsfreiheit für Medienintermediäre, wenn diese eine Relevanz für die Meinungsvielfalt haben.
Den Transparenzvorgaben entsprechend haben Anbieter von Medienintermediären beispielsweise darzulegen, nach welchen Kriterien sie über den Zugang und den Verbleib von Inhalten entscheiden. Ebenso sind die zentralen Kriterien offenzulegen, die der Aggregation, Selektion und Sortierung von Inhalten zugrunde liegen. Die Funktionsweise der Algorithmen, die zur Sortierung von Inhalten verwendet werden, ist in verständlicher Sprache zu erläutern.
Mit den Vorgaben zur Diskriminierungsfreiheit für Medienintermediäre wird sichergestellt, dass diese nicht ohne einen sachlichen Grund von den transparent gemachten Kriterien abweichen, um bestimmte journalistisch-redaktionelle Angebote zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Auch Kriterien selbst, die transparent gemacht wurden, dürfen Anbieter journalistisch-redaktioneller Inhalte nicht unbillig systematisch behindern.
Die Medienanstalten stellen sicher, dass die Vorgaben des Medienstaatsvertrages eingehalten werden. Sie werden beispielsweise tätig, wenn sich ein Anbieter journalistisch-redaktioneller Inhalte, der von Diskriminierung betroffen ist, beschwert. Daneben können die Medienanstalten auch von Amts wegen tätig werden.
Forschungsaktivitäten
Um ihre Regulierungstätigkeit ausüben zu können, engagieren sich die Medienanstalten auch in Form von Forschungsaktivitäten im Bereich der Intermediäreregulierung. Gerade für dieses komplexe Tätigkeitsfeld ist es notwendig, Erkenntnisse aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen zu berücksichtigen. Die Medienanstalten haben daher die Einrichtung eines interdisziplinären Gutachterpools beschlossen, der ihre Wissensgrundlage etwa durch Workshops und Gutachten erweitert.
Studien zum Thema
Medienintermediäre sind ein zunehmend wichtigerer Teil des Meinungsbildungsprozesses. Daher geben die Medienanstalten regelmäßig Studien in Auftrag. Beispielsweise erhebt die Schwerpunktstudie Intermediäre und Meinungsbildung seit 2016 regelmäßig Daten zur Nutzung von Medienintermediären wie Facebook, Instagram oder Twitter zur Information über das aktuelle Zeitgeschehen.

Gutachten
